Ein modernes Wohngebäude mit mehreren Balkonen und großen Fenstern unter einem klaren blauen Himmel.
Quelle: Terroa (Getty Images)

DIN-Normen 2024-11-11T15:39:57.634Z DIN 77800 | Neue Norm für Servicewohnen

Die neue DIN 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für Senioren“ von Dezember 2024 ersetzt die Vorgängerfassung von 2006. Nicht nur der Titel hat sich geändert – „Servicewohnen“ ersetzt den Begriff „Betreutes Wohnen“ – sondern die Norm wurde komplett überarbeitet.

Ziel ist es, Mindeststandards zu definieren, Transparenz zu schaffen und so zur (freiwilligen) Qualitätssicherung beizutragen. Denn bislang gibt es keine gesetzlichen Regelung für diese spezifische, zunehmend nachgefragte Wohnform.

Definition Servicewohnen

DIN 77800 definiert Servicewohnen als „Leistungsprofil für ältere Menschen, die in einer barrierefreien Wohnung und Wohnanlage leben, das Grundleistungen/allgemeine Serviceleistungen und Wahlleistungen/weitergehende Serviceleistungen umfasst.“ Dabei wird in Abgrenzung zu Heimen die „selbstständige und selbstbestimmte Haushalts- und Lebensführung“ sowie „die Einbindung in soziale Strukturen der Hausgemeinschaft und des Wohnumfeldes“ unterstützt.

Unterschied zwischen Servicewohnen oder Betreutem Wohnen? 

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ wurde von den Verfassern bewusst aufgegeben. Betreuung vermittelt ihrer Ansicht nach: „Bedürftigkeit und paternalistische Fürsorge, wo doch Selbstbestimmung und eigenständige Lebensführung bis ins hohe Alter das Kernversprechen dieser Wohnform ist.“

In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet. Typisch für diese Wohnformen ist die Kombination aus allgemeinen, obligatorischen Grundleistungen und weitergehenden Services, die als Wahlleistungen angeboten werden, und so eine die individuelle, selbstbestimmte Lebensgestaltung im Alter unterstützen.

Umfassende Barrierefreiheit gefordert

DIN 77800 formuliert selbst keine bauliche Anforderungen, fordert jedoch eine umfassende Barrierefreiheit und verweist hierzu auf die jeweils geltenden Gesetze und Regeln. Sowohl die Wohnungen als auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen müssen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung die Vorgaben der jeweils aktuellen Normen für Barrierefreiheit erfüllen. Das gilt auch für Eingänge, Außenanlagen und Freiflächen, Zugänge zu Stellplätzen und Mülltonnen. In Gartenanlagen muss ein Spazierweg inklusive Sitzgelegenheiten barrierefrei gestaltet sein.

Gefordert sind baurechtlich abgeschlossene Wohnungen mit Küche oder Kochbereich, eigenem Bad und mindestens einem Wohnraum, abschließbarem Eingang, Klingel und Briefkasten.

Brandschutz und Evakuierung

Die Norm fordert geeignete Alarmierungssysteme (Feueralarm). Über die gesetzlichen Anforderung hinaus, wird empfohlen konkrete Vorkehrungen und Absprachen mit der örtlichen Feuerwehr bzw. dem Brandschutzplaner zu treffen, um den besonderen Anforderungen der hochbetagten und teils mobilitätseingeschränkten Bewohner gerecht zu werden.

DIN 77800 umfasst 29 Seiten und kann bei DIN Media bestellt werden »

Darüber hinaus ist die aktuelle DIN 77800 Bestandteil der „Sammlung Planen und Bauen“ »

zuletzt editiert am 12. Dezember 2024