Das Bild zeigt das Dokument der DIN 18531-1 Norm, die Anforderungen an die Abdichtung von Dächern beschreibt.
Quelle: DIN

DIN-Normen 2025-10-07T22:00:00Z DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen | Neue Vorgaben für Nullschwellen

Abdichtungsvorgaben für „Nullschwellen“ neu geregelt – mit Verweis auf neues, zweistufiges System!

Die Abdichtungsnormen werden gerade überarbeitet und die Neufassungen der DIN 18531 „ Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze“ sowie „Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge“ liegen jetzt vor. bfb liefert einen Überblick zu den enthaltenen Änderungen für niveaugleiche, barrierefreie Übergänge, den sogenannten „Nullschwellen“.

Neue Nullschwellen-Anforderungen im Überblick

  • Die Vorgaben für niveaugleiche Schwellen sind komplett neu und detaillierter gefasst als bisher. Die neuen Abschnitte 6.7.3 bzw. 6.4.6.3 „Planungsgrundsätze für Anschlusshöhen von weniger als 5 cm“ liefern allerdings keinerlei Ausführungsdetails „aufgrund der Vielzahl möglicher konstruktiver Varianten“, sondern beschreiben Planungsgrundsätze, die bei der objektbezogenen Planung der Anschlussdetails zu berücksichtigen sind.
  • Niveaugleiche Übergänge bzw. Übergänge mit einer Schwellenhöhe von ≤ 1 cm „erfordern eine  auf den Einzelfall abgestimmte Ausführungsart.“ Planerische Vorgaben müssen das Eindringen von Wasser und das Hinterlaufen der Abdichtung verhindern.
  • Zur Verringerung der Wassereinwirkung werden beispielsweise angeführt:
    – Schlitz-, Drainage- oder Fassadenrinnen, staufrei entwässert unter dem Oberbelag
    – Kastenrinnen, angeschlossen an die entwässerung und Flansch zum Anschluss der Abdichtung
    – Verzicht auf o.g. Rinnen nur, wenn Schlagregen an der Schwelle dauerhaft wirksam vermieden werden kann
    – schlagregendicht nach DIN EN 1027 und DIN EN 12208 und für Anschlusshöhen < 5 cm geeignet
    – schlagregendichter und hinterlaufsicherer oberer Rand des Abdichtungsanschlusses
    – Wetterschenkel unten
    – Abdichtungsschicht hinter Rolladen und Deckleisten
    – keine Fensterschwellen aus Holz
    – Gefällerichtung weg von Tür/Fenster
  • Die Abschnitte 6.7.3.3 bzw. 6.4.6.3.3 liefern weitere Vorgaben zum Anschluss der Abdichtung an Blendrahmen und Schwellenprofile.
  • Die neuen Abschnitte 6.7.3.4 bzw. 6.4.6.3.4 „Anschluss der Abdichtung von innen durch Unterfahren des Blendrahmen und Schwellenprofils“ beschreiben eine neue, zweistufige Abdichtung und eröffnen so die Möglichkeit, die Anschlussproblematik der Abdichtung an Schwellenprofile zu entschärfen.
zuletzt editiert am 23. Oktober 2025