Der Referentenentwurf des BMAS zum neuen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz liegt vor – und wird prompt kritisiert. Zu recht?
Die lang diskutierte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt Fahrt auf. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vorgelegt, um den intern lange gerungen wurde. Für die Privatwirtschaft gibt es kaum Verschärfungen. Der Gesetzesentwurf setzt auf flexible Regelungen: "Starre Vorgaben, die zur Überregulierung führen, sowie zusätzlich belastende Berichts- oder Dokumentationspflichten werden vermieden.“
Aus Sicht der Behindertenpolitik bleibt der Entwurf damit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Sie fordern Nachbesserungen, insbesondere im Hinblick auf eine stärkere Verpflichtung privater Akteure, kürzere Übergangsfristen, Entschädigungsansprüche und Verbandsklagerecht.
Eigentlich müsste angesichts des demografischen Wandelns „Barrierefreiheit ein Mega-Thema für alle sein“, kritisiert Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Das ist besonders darum ein Skandal, weil wir gerade ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für moderne Infrastruktur bereitgestellt haben.“
Die wesentlichen Änderungen zur baulichen Barrierefreiheit im Überblick
- Der Bund soll bis 2045 bauliche Barrieren abgebaut haben. Allerings mit zwei Einschränkungen: nur öffentlich zugängliche Bereiche sind betroffen und nur, wenn dadurch keine unangemessenen Belastungen entstehen.
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, ÖPNV und Verkehrsanlagen: „öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten.“
- Das Benachteiligungsverbot wird neu gefasst. Für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen soll allerdings „das bewährte Regelungskonzept der angemessenen Vorkehrungen“ greifen. Private Anbieter sollen „im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“ gewährleisten. Detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften sind nicht vorgesehen, man setzt auf Eigenverantwortung. Zudem gelten alle baulichen Veränderungen „als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ der Unternehmen.
