bfb unterwegs 2024-04-09T13:48:42.719Z bfb unterwegs ...

... „künstlerischer“ Handlauf

Quelle: N. Metlitzky

DIN 18065 Gebäudetreppen definiert Treppenhandläufe als „griffsicheres Bauteil als Gehhilfe für Personen“. Die Musterbauordnung und DIN 18040 fordern, dass Treppen einen festen und griffsicheren bzw. gut umgreifbaren Handlauf haben müssen.

Sinn und Zweck von Handläufen ist es also, dass man sich daran festhalten, abstützen oder hochziehen kann und dabei sicher geführt wird. Daher müssen Handläufe der jeweiligen Steigung bzw. den angrenzenden Geschossebenen und Podesten folgen. Gerade für Menschen mit Seheinschränkungen dienen sie innerhalb dieser Niveauwechsel als Orientierungshilfe.

Eher gefährlich als unterstützend

Fest mag der hier abgebildete Handlauf sein, griffsicher ist er sicher nicht.
Und inwiefern er irgendjemand nutzt, überlassen wir jetzt gerne Ihrer Phantasie.
Es handelt sich hier übrigens um den Eingang zu einer kleinen Praxis.

Mehr zur richtigen Gestaltung von barrierefreien Treppen und Handläufen inklusive Ausführungsbeispielen liefert der „Atlas barrerfrei bauen“

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zuletzt editiert am 09. April 2024