Hintergrundbild Bauplan und im Vordergrund Landeswappen Berlin
Quelle: Tima Miroshnichenko (Pexels)

Technische Baubestimmungen 2025-05-08T22:00:00Z Bautechnisch eingeführt in Berlin

Neue VV TB in Berlin – Neue Regelungen zur Barrierefreiheit

Berlin hat seine Technischen Baubestimmungen (VV TB Bln) überarbeitet und dabei auch Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit vorgenommen. Mit der Neufassung wurden die Änderungen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2024/1) eingearbeitet und darüber hinaus drei weitere Neuerungen vorgenommen – auch zur Barrierefreiheit.

Neu: Anlage zu rollstuhlgerechten Wohnungen

Die neu eingeschobene Anlage A 4.2/3 definiert konkret, was bei rollstuhlgerechten Wohnungen nach § 50 Abs. 1 BauO Bln zu beachten ist. Maßgeblich für diese Wohnungen ist die DIN 18040-2. Bei der Umsetzung gilt:

  • Die Erschließung (bis einschließlich zur Wohnungseingangstür und zu wohnbezogenen Angeboten auf dem Grundstück) ist nach der Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin sicherzustellen.
  • Für die Ausführung rollstuhlgerechter Wohnungen i. S. v. § 50 Abs. 1 BauO Bln sind die mit „R“ gekennzeichneten Regelungen in Abschnitt 5 anzuwenden. Ausnahmen gibt es bezüglich Fenstern, Badewannen, zusätzlichen Sanitärräumen und zur Wohnung gehörenden Freisitzen (Terrasse, Loggia oder Balkon).

Für barrierefreie Wohnungen wird wie bisher auf die Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin vom 29. Januar 2019 verwiesen.

Sonderregelung für Beherbergungsstätten

Die Berliner Fassung der Technischen Baubestimmungen enthält abweichend zur MVV TB eine weitere ausführliche Anlage zu barrierefreien Beherbergungsstätten. Diese bleibt in Berlin weiterhin bestehen und wird künftig unter A 4.2/4 geführt.

VV TB Bln »

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zuletzt editiert am 13. Mai 2025