Trotz Unterstützungsbedarf zu Hause oder wie zu Hause wohnen: Mit bis zu 40.000 € fördert Bayern gemeinschaftsorientierte, ambulante Wohnformen für selbstbestimmtes Leben im Alter.
Die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA)“ wurde im Mai 2024 neu herausgegeben. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, sich ändernder Familienstrukturen und zunehmend heterogener, individueller Lebenslagen unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales selbstbestimmtes Leben im Alter: „Seniorengerechte Strukturen in den Kommunen, flexible Assistenzleistungen und seniorengerechte, ambulante Wohnformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können. Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung zeitgemäßer Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder wie zu Hause im Alter in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht auch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.“
Was wird gefördert?
- seniorengerechte Quartierskonzepte:
mit bis zu 80.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal vier Jahre und Anschlussförderung in Höhe von jährlich 20.000 Euro - von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen:
mit bis zu 10.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre - Wohnberatungsstellen:
mit bis zu 40.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre - gemeinschaftsorientierte Wohnformen (z.B. Seniorenhausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften oder generationenübergreifende Wohnformen): mit bis zu 40.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre
- sonstige innovative Maßnahmen mit Modellcharater für ein selbstbestimmtes Leben im Alter:
mit bis zu 40.000 Euro Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre
Die Zuwendung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, externe Beratungsleistungen, sowie Ausgaben für Ausstattungsgegenstände, die für die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen geeignet sind und das Gemeinschaftsleben fördern.
