Gegenüberstellung Ausnahme "gilt nicht" und Abweichung "kann gestattet oder zugelassen werden"
Unterschiede von Ausnahmen und Abweichungen (Quelle: Atlas barrierefrei bauen / Factus 2 Institut)

Recht 2024-06-12T19:00:00Z Recht – Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen

Worin liegt der Unterschied? Und wie geht man am besten vor? 5 Leitfragen zur sicheren Anwendung.

Unter bestimmten Vorrausetzungen kann oder muss von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit abgewichen werden – zum Beispiel beim Bauen im Bestand, wegen schwieriger Geländeverhältnisse oder unverhältnismäßigem Mehraufwand. Die Bauordnungen der 16 Bundesländer regeln dies im Detail aber jeweils unterschiedlich.

Im Wesentlichen werden zwei Modelle unterschieden:

  • Ausnahmemodell
  • Abweichungsmodell

Worin unterscheiden sich Ausnahmen und Abweichungen?

Eine Ausnahme bedeutet im rechtlichen Sinn, dass eine bestimmte Regel schon von Gesetzes wegen keine Anwendung findet, also nicht gilt. Und so steht es dann auch in der Bauordnung: „Anforderungen der Abs. 1 und 2 gelten nicht, soweit ...“. Ausnahmen ergeben sich daher unmittelbar aus der Bauordnung. Es bedarf keiner Entscheidung der Behörde und steht nicht in deren Ermessen. 

Im Gegensatz zu Ausnahmen gelten Abweichungen nicht „automatisch“. Sie müssen, zum Beispiel per Abweichungsantrag, angefragt werden und bedürfen einer behördlichen Entscheidung der Bauaufsicht. Entsprechend heißt es in den Bauordnungen: „Abweichungen ... können/dürfen zugelassen werden, soweit ...“. Hierbei prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Abweichung unter den gegebenen Umständen vertretbar und gerechtfertigt ist, bevor sie eine Genehmigung erteilt.

5 Leitfragen zum rechtssicheren Umgang mit Ausnahmen und Abweichungen von Anforderungen an die Barrierefreiheit

Da sich die Vorgaben erheblich unterscheiden, ist es zunächst notwendig, die jeweiligen Regelungen der Länder genau zu prüfen. Insbesondere ist zu klären, ob in der Landesbauordnung Ausnahmen, Abweichungen oder ein kombiniertes Modell vorgesehen sind. Die folgenden Leitfragen helfen Ihnen, die relevanten Bestimmungen rechtssicher und erfolgreich anzuwenden:

  • Folgt die jeweilige Landesbauordnung dem Abweichungs- oder Ausnahmemodell?
  • Sind die Abweichungsgründe und Vorasussetzungen abschließend oder beispielhaft?
  • Wird differenziert zwischen Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen oder speziellen Vorhabentypen?
  • Muss ein Antrag gestellt werden oder reicht ein begründeter Hinweis?
  • Welche Konsequenzen (Vor-/Nachteile) hat die Abweichung für den geschützten Personenkreis?

Tipp!

Die vollständige Checkliste mit allen Leitfragen sowie weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen für Ausnahmen und Abweichungen, unverhältnismäßigem Mehraufwand, Haftungsfragen und Bestandsschutz finden Sie im Atlas barrierefrei bauen im Teil A 4 – Recht.

zuletzt editiert am 12. Juni 2024