Sachsen-Anhalt fördert barrierearmen Zugang zu Wohnungen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Wohnraumförderung den Erwerb, Neubau und die Sanierung von Wohnraum. Ein Bestandteil der Förderung ist das Aufzugsprogramm. Für das Jahr 2024 stehen zwei Millionen Euro für den Ein- und Anbau von Aufzugsanlagen in bestehenden Wohngebäuden zur Verfügung.
- Sowohl private als auch gewerbliche Eigentümer können diese Zuwendungen beantragen.
- Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit. Jedoch maximal 10.000 € je Wohneinheit und bis zu einem Gesamtbetrag von 120.000 € je Aufzug.
- Die geförderten Wohnungen müssen einer Mietpreisbindung unterliegen.
Hier geht es zum Volltext des Aufzugsprogramms 2024 – AufzugsRL »
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des barrierearmen Zugangs von Wohneinheiten durch den An- und Einbau von Aufzugsanlagen (Aufzugsprogramm 2024 – AufzugsRL)“ ist seit dem 25. Juni 2024 in Kraft. Mehr Informationen auf der Website der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt »
TIPP
Der „Atlas barrierefrei bauen“ zeigt im Kapitel C 2 Aufzüge Anforderungen, Anwendungshinweise und Lösungen und verschiedene Aufzugstypen.