Mehr Qualität, mehr Selbstbestimmung, mehr Sicherheit in Sachen Brandschutz.
In Berlin gilt ab dem 1. Dezember 2021 das neue „Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen“, kurz Wohnteilhabegesetz (WTG). Dabei werden die verschiedenen Wohn- und Pflegekategorien stärker als bisher differenziert und detailliert beschrieben. Teile des umfassend reformierten WTG werden erst zum 1. Juni 2023 wirksam, um allen Beteiligten, insbesondere bei bestehenden Pflege-Wohngemeinschaften, die notwendige Zeit für Anpassungen zu geben. Mit dem neuen WTG soll die Pflege- und Betreuungsqualität umfassend gesichert und die Selbstbestimmung sowie der Schutz der Bewohnerinnen und gestärkt werden, um eine individuelle und eigenständige Lebensgestaltung sicherzustellen.
Wohn- und Pflegekategorien umfassend neu strukturiert
Das WTG regelt die ordnungsrechtlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, Pflege-Wohngemeinschaften sowie besondere Wohnformen und Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. In den letzten 10 Jahren haben sich hier Strukturen und Schutzbedarfe enorm verändert. Das neue WTG differenziert daher sehr viel detaillierter als bisher zwischen den verschiedenen Kategorien:
- § 3 Pflegeeinrichtungen, unterschieden nach Lang- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen mit Pflegeergänzungen, Tages- oder Nachpflegeeinrichtungen, Hospize
- § 4 Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
- § 5 Pflege-Wohngemeinschaften
- § 6 Intensivpflege-Wohngemeinschaften
- § 7 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
Mehr Transparenz und bessere Zusammenarbeit in Sachen Brandschutz
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Informationspflicht gegenüber der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde wird verpflichtet, der Feuerwehr umfassende Informationen z.B. zu Belegungszahlen, Wohnformtypen und insbesondere bei Pflege-Wohngemeinschaften auch zu Gebäuden und Grundstücken zur Verfügung zu stellen.
§ 35 Zusammenarbeit, Datenverarbeitung, Arbeitsgemeinschaften (Auszug WTG vom 4. Mai 2021)
[…] (7) Die Aufsichtsbehörde stellt der Berliner Feuerwehr anonymisierte Daten über betreute gemeinschaftliche Wohnformen zur Verfügung. Die Daten umfassen die Anschriften, Wohnformtypen, zielgruppenspezifischen Ausrichtungen, Platzzahlen und bei Pflege- Wohngemeinschaften zusätzlich die tatsächlichen Belegungen und deren Lage auf dem Grundstück und im Gebäude. Die Daten dürfen ausschließlich zur Wahrnehmung von deren gesetzlichen Aufgaben und für die Zusammenarbeit verwendet werden.
Hier geht`s zum Volltext des neuen Wohnteilhabegesetz (WTG) vom 4. Mai 2021 >>
Mehr Informationen zum Thema auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales >>
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