Neue Fördergelder für ein Mehr an Barrierefreiheit – insbesondere für Schwellenabbau und barrierefreie Eingänge im Bestand! Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat zum 1. April 2022 neue Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) erlassen. Diese lösen nach 10 Jahren die Vorgängerfassung WFB 2012 ab. In Bezug auf barrierefreien Wohnraum hat sich kaum etwas geändert. Neu sind aber die Förderungen zum Abbau von Schwellen und zur Schaffung barrierefreier Eingänge in bestehendem Miet- und Eigenwohnraum:
- Wie bisher gibt es max. 10.000 € für „bauliche Maßnahmen, insbesondere Änderungen, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre
Behinderung erleichtern. Dabei kommen insbesondere in Betracht der - Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt)
- Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
- Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel
ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer)„ - NEU: „Abbau von Schwellen beziehungsweise die Schaffung eines barrierefreien Gebäude– oder
Wohnungszugangs.“
Die neue Bestimmungen treten zum 1. April 2022 in Kraft und gelten bis 1. Dezember 2024.
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Hier gehts zum PDF der bayerischen Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) >>
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