Brandenburg fördert die Barrierefreiheit im Bestand mit 10.000 € Zuschuss pro Wohnung. Bis zu 14.000 € pro Wohnung gibt es sogar für höhenüberwindende Hilfsmittel, also Rampen, Lifte oder Aufzüge.
Durch die neue „Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)“ soll die Wohnsituation von Menschen mit eingeschränkter Mobilität soweit verbessert werden, dass ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung möglich bleibt. Mit dieser Förderung können Menschen mit Zuschüssen unterstützt werden, die in ihren bisherigen Wohnungen durch Krankheit oder Unfall ohne Anpassungen nicht mehr bleiben könnten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B.:
- Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
- Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
- bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
- bedarfsgerechte Umrüstung von Bedien-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen
- Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen
- Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden
- Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen
- Nicht gefördert werden Treppensitzlifte.
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Wichtig: Alle Anforderungen nach der DIN 18040 sind dabei zu erfüllen! Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden. Der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden muss gewährleistet werden. Es können sowohl vorhandene Mietwohnungen als auch vorhandenes Wohneigentum gefördert werden. Ausführliche Infos und Anträge zur Förderung gibt’s bei der ILB >>
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