Die neue Bundesregierung will die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Senioren stärken. Dazu sind Investitionen in den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und allen Bereichen des Alltags geplant – im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe für alle. Die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen wie Integration, Inklusion und demografischer Wandel werden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vielfach benannt. Was sich die große Koalition im Hinblick auf diese Themen im Einzelnen vorgenommen hat, kann im Koalitionsvertrag nachgelesen werden. U.a. werden diese Initiativen erwähnt:
- Ältere Menschen
Die Kommunen sollen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützt werden. Das bedeutet insbesondere eine gute Infrastruktur sowie ein seniorengerechten Wohnumfeld bei entsprechender Nachbarschaft. - Wohnformen
Die verschiedenen Wohnformen sollen gestärkt werden, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und deren Selbstbestimmung zu ermöglichen. Dazu soll das bewährte Programm „Demografiewerkstatt Kommune“ ausgebaut, Hürden wie z. B. bei der steuerrechtlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ beseitigt, Seniorengenossenschaften gestärkt und Mehrgenerationenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ausgebaut werden. - Digitale Arbeit 4.0
Arbeitsschutz und Innovation gehören zusammen. Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, um Inklusion zu ermöglichen und das Lernen sowie die Gesundheit zu fördern. - Verkehr
Ziel ist eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität für alle, um die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, zu meistern. - Barrierefreier Wohnraum und Mobilität
Behinderungsgerechter, barrierefreier Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität sollen gefördert werden, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Darüber hinaus sollen Initiativen für mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden gestärkt und Anreize auch durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen gesetzt werden (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen). - Teilhabechancen durch Digitalisierung
Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier soll ein Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan gesetzt werden. - Gesundheit und Pflege
Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Dazu soll sichergestellt werden, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. - Förderung barrierefreier und barrierearmer Wohnungen
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb soll das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ verstetigt werden. Geprüft wird die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln sowie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“. - Reform des Wohnungseigentumsrechts
Die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts sollen reformiert werden und mit dem Mietrecht harmonisieren, um bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.