Urteil #13 – Barrierefreiheit oder Baumschutz?

Bäume, insbesondere große, alte Bäume sind schützenswert. So sehen es die Baumschutzsatzungen vor. Doch was ist, wenn ein Baum den Belangen von Menschen mit Behinderungen im Wege steht? Barrierefreiheit oder Baumbestand – Was ist schützenswerter?

Im betreffenden Fall erschwert eine Eiche der Klägerin das Ein- und Aussteigen aus dem PKW. Sie ist schwerbehindert und der 1,35 m dicke Stamm der Eiche bildet direkt vor der Treppe des Haupteingangs ihres Hauses ein Hindernis. Aufgrund dessen hatte sie beantragt, die Eiche zu fällen, obwohl sie durch eine städtische Baumschutzsatzung geschützt ist. Die Stadt hat ihren Antrag jedoch abgelehnt. Später wies auch das Verwaltungsgericht Hannover die Klage auf der gleichen Grundlage ab; dem Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nicht stattgegeben. Die Eiche bleibt also stehen.

Barrierefreiheit schlägt Baumschutz

Grundsätzlich hält das Gericht jedoch fest, dass eine personenbezogene Besonderheit, wie eine Behinderung, durchaus Anlass sein kann, einen Baum trotz bestehender Baumschutz fällen zu lassen. Die Kriterien bzw. Voraussetzungen dafür lauten dafür wie folgt:

  • Eine Behinderung ist unabänderlich.
  • Die Rechtsordnung sieht eine besondere Rücksichtnahme vor. In diesem Fall kann auf die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit (Landesbauordnungen) sowie auf die Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder verwiesen werden.
  • Die typische Nutzung der gestalteten Umwelt ist betroffen.

Im vorliegenden Fall ist eine unzumutbaren Belastung durch die Existenz der Eiche jedoch situationsbedingt nicht gegeben. Denn der Ein- und Ausstieg in den PKW kann auch über einen sich im hinteren Einfahrtsbereich befindlichen, ebenerdigen Seiteneingang des Hauses der Klägerin erfolgen.

TIPP
Alle Details zu diesem und weiteren Urteilen sowie mehr zum Thema Recht beim barrierefreien Bauen finden Sie im Kapitel A4 „Recht“ von RA Nick Kockler im „Atlas barrierefrei bauen“ >> 

Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“ ,Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller.