Urteil #15 – Widerrufsrecht bei individuellem Kurventreppenlift?

Besteht bei Verbraucherverträgen für Treppenlifte mit individuell gefertigten Laufschienen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB?

Ja! Der BGG hat entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie – wie meist üblich – außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, auch wenn dieser für die jeweilige Treppensituation indviduell angefertigt und eingepasst werden muss.

Lieferung und Montage eines Treppenlifts mit individueller Laufschiene ist Werkvertrag

Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale. Der beklagte Unternehmer vertreibt Kurventreppenlifte, also Treppenlifte mit Schienen, die individuell an die jeweilige Treppensituation beim Kunden angepasst werden. Auf seiner Website teilt der Anbieter den Verbrauchern mit, dass für diese individuell gefertigten Treppenlifte kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Die Verbraucherzentrale ist da anderer Ansicht und bekommt recht.

Funktionstaugliches Werk im Mittelpunkt = Werkvertrag

Der BGH erläutert sein Entscheidung so: § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB setzt den Abschluss eines Vertrags zur Lieferung von Waren voraus, also entweder einen Kaufvertrag oder eine Werklieferungsvertrag. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Abs. 1 BGB ist also nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Der Begriff„Verträge zur Lieferung von Waren“ ist im Sinne der Verbraucherrechte so  auszulegen, dass dazu Kaufverträge (§ 433 BGB) und Werklieferungsverträge (§ 650 BGB), aber weder Dienstverträge (§ 611 BGB) noch – jedenfalls im Regelfall – Werkverträge (§ 631 BGB) zählen.

Abgrenzung Kauf-/Werkliefervertrag und Werkvertrag

Für die Abgrenzung von Kauf- und Werklieferungsverträgen einerseits und Werkverträgen andererseits kommt es darauf an, auf welcher der Leistungen in der Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Bezogen auf einen Treppenlift kommt es in erster  Linie auf ein funktionstaugliches Werk an, das zu einem wesentlichen Teil in der Anfertigung einer passenden Laufschiene und ihrer Einpassung in das Treppenhaus des Kunden besteht. Auch der hierfür erforderliche Aufwand spricht für das Vorliegen eines Werkvertrags. Bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, der durch eine individuell erstellte Laufschiene auf die Wohnverhältnisse des Kunden zugeschnitten wird, steht für den Kunden also nicht die Übereignung, sondern der Einbau eines Treppenlifts als funktionsfähige Einheit im Vordergrund, für dessen Verwirklichung die Lieferung der Einzelteile einen zwar notwendigen, aber untergeordneten Zwischenschritt darstellt.

TIPP
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Quelle: Urteil des BGH vom 20. Oktober 2021 – I ZR 96/20 – Kurventreppenlift (Bundesgerichtshof zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts)

§ 312d Abs. 1 Satz 1 BG
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren.

§ 312g Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, […]

Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB
Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2, […]

7. Fachtagung bfb barrierefrei bauen – hybrid