
Beim 3. Zukunftsforum Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen der Ingenieurkammer Hessen in Kooperation mit dem Sozialverband VdK standen die Herausforderungen an das barrierefreie Planen, Bauen und Wohnen für Ingenieure und Planer im Mittelpunkt.
„Ingenieure und Planer sind gefordert: Sie müssen Voraussetzungen für eine nachhaltige Gestaltung von barrierefreiem Wohnen und Leben in der Zukunft schaffen. Hierzu sind bauliche und planerische Konzepte sowie eine angepasste Standort- und Raumplanung nötig“, äußert Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Udo F. Meißner. Er wies in diesem Zusammenhang auf den mit dem neuen Ingenieurgesetz auf den Weg gebrachten „Fachingenieur (IngKH) für Barrierefreies Planen und Bauen“ hin, der zukünftig auch im Sinne von Qualitätssicherung und Verbraucherschutz zu sehen sei.

Auch Rudolf Müller war mit seinem neuen Geschäftsbereich Barrierefreies Bauen vor Ort dabei, um das wachsende Portfolio zum Thema „Barrierefrei planen & bauen“ vorzustellen.
Modellrechnung des VDK: nur 6 % Mehrkosten

Aus Sicht des VdK tritt das Problem fehlender Barrierefreiheit besonders im Bereich Wohnen zutage. Angesichts steigender Lebenserwartung und der wachsenden Zahl von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen sieht der VdK hier riesigen Bedarf. „Leider gibt es vielerorts die Befürchtung, dass der Bau von barrierefreien Wohnungen mit enormen Kosten verbunden ist“, sagte Karl-Winfried Seif. Die beim Zukunftsforum präsentierte Modellrechnung zeige jedoch, dass die Mehrkosten beim barrierefreien Wohnungsneubau weniger als sechs Prozent betragen: Modellrechnung barrierefreie Wohnung.pdf (329,69 KB, PDF-Datei). „Die vielerorts gemutmaßten hohen Umsetzungskosten sind eine Fehleinschätzung“, so der VdK-Landesvorsitzende.
Barrierefreiheit als Voraussetzung für Inklusion
Dipl.-Ing. Thomas Platte, Direktor des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH), widmet sich dem Thema „Barrierefreie öffentliche Gebäude in Hessen“. Eine wichtige Aufgabe des LBIH bestehe darin, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass „alle Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe die Gebäude nutzen können.“ Insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden sei die Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung für das Inklusion. Dies funktioniere nicht nur unter der Anwendung von Normen, so Platte. Einen wichtigen Beitrag würden darüber hinaus Ideen sowie die bauliche Beseitigung von Barrieren in den Bestandsgebäuden leisten.
Dass auch in der Brandschutzplanung ein Umdenken zugunsten von Barrierefreiheit erforderlich sei, verdeutlicht Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor und Nachweisberechtigter für Brandschutz. Im Brandfall dürfen „Menschen mit Behinderung nicht stärker gefährdet sein als andere“, forderte Schwarz.
Quellen: Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
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