Kaum barrierefreie Wohnungen | Teilhabebericht NRW

Quelle: Teilhabebericht NRW Kurzfassung

2008 gab es Schätzungen zufolge rd. 8 Mio. Wohnungen in NRW, davon waren nur 2 % barrierefrei bzw. barrierearm. 2017 ist der Bestand auf knapp 9 Mio. Wohnungen gestiegen – wie viele davon barrierefrei sind, ist ebenso wenig bekannt wie der tatsächliche Bedarf an barrierefreien Wohnungen. Zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die Datenlage noch schlechter.

Fragt man die Menschen mit Beeinträchtigungen in Privathaushalten nach ihrer Einschätzung, dann gibt ein Großteil an, nicht in einer Wohnung mit barrierefreier oder altengerechter Ausstattung zu leben:

  •  2017 gaben 82 % der Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten an, dass sie nicht in barrierefreien Wohnungen wohnen.
  • Anders ausgedrückt leben ungefähr 2.6 Mio. Menschen in einem Umfeld, dass sie vor große Herausforderungen stellt.

Dies geht aus dem ausführlichen NRW-Teilhabebericht 2020  hervor, der auch in einer Kurzfassung vorliegt: NRW-Teilhabebericht Kurzfassung

Laut VDK NRW fehlen derzeit über 438.000 barrierefreie Wohnungen in NRW und der Bedarf steigt. Bis 2040 müssen über 670.000 neue barrierefreie und altersgerechte Wohnungen entstehen, um der Nachfrage gerecht zu werden.

Komplexe Bauvorschriften + Fördergelder

Um die bauliche Barrierefreiheit zu verbessern, hat die NRW-Landesregierung mit der novellierten LBO NRW und den begleitenden Vorschriften detaillierte Anforderungen erlassen. (Fast) alle Wohnungen müssen barrierefrei sein. Und auch für Nicht-Wohngebäude und öffentlich zugängliche Gebäude gibt es weitreichende, konkrete Vorgaben. Hinzu kommen Fördergelder zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand.

Anforderungen nach BauO NRW, VV TB NRW, BauPrüfVO und SBauVO …

Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen in NRW sind kompliziert und in verschiedensten Verordnungen geregelt. Beim bfb-After-Work-Webinar am 22. Februar 2022 fassen wir das Wichtigste zusammen. Wir erklären Ihnen, was „barrierefrei“ und „in erforderlichem Umgang“ in NRW konkret bedeutet – inkl. aller NRW-spezifischen Ausnahmen und BesonderheitenHier geht es direkt zur Anmeldung >>.

3,67 Mio. Menschen mit Beeinträchtigung, davon 2 Mio. mit Schwerbehinderung

2017 lebten in NRW rd. 3,67 Mio. Menschen mit Beeinträchtigungen, dies entspricht einem Anteil von 20 % an der Gesamtbevölkerung. Darunter waren rd. 2,02 Mio. Personen mit anerkannter Schwerbehinderung.
Gut die Hälfte der schwerbehinderten Menschen hat eine körperliche Behinderung als schwerste Behinderungsform. Der Anteil der Menschen mit Sinnesbehinderung liegt bei 7 %. Bei den meisten Menschen tritt eine Beeinträchtigung erst im höheren Alter auf. Nur wenige Menschen sind bereits seit ihrer Geburt, Kindheit oder Jugend beeinträchtigt. Mit zunehmendem Alter steigt also der Bevölkerungsanteil der Menschen mit Beeinträchtigungen.

bfb-After-Work kompakt – Barrierefrei bauen in NRW

Quelle: Mehr zum Teilhabebericht und den Hintergründen beim NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales >>