NEU: Umfassende Angaben zur Barrierefreiheit im Bauantrag gefordert. Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung. Auch wenn sich auf den ersten
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NEU: Umfassende Angaben zur Barrierefreiheit im Bauantrag gefordert. Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung. Auch wenn sich auf den ersten
WeiterlesenNeuerungen: Barrierefreie Wohnungen in allen Gebäuden + Ausnahmen im Bestand + ambulante betreute WGs keine Sonderbauten. Am 17. Juli 2019 wurden aktuelle Änderung der Landesbauordnung
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