NEU: Umfassende Angaben zur Barrierefreiheit im Bauantrag gefordert. Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung. Auch wenn sich auf den ersten
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NEU: Umfassende Angaben zur Barrierefreiheit im Bauantrag gefordert. Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung. Auch wenn sich auf den ersten
WeiterlesenVerwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen für das Land Schleswig Holstein – Ausgabe Mai 2022 Anlage A 4.2/2 zu DIN 18040-1 Die Einführung bezieht sich auf die
WeiterlesenSeit dem 8. Juli 2016 gilt die neue LBO für Schleswig-Holstein, dessen Änderungen bzgl. der Barrierefreiheit in der nachfolgenden Tabelle für Sie gegenüber gestellt sind.
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