Auch Niedersachsen hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Für bestehende Heime und betreute Wohnformen gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. teilweise sogar bis Ende 2032. Auch
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Auch Niedersachsen hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Für bestehende Heime und betreute Wohnformen gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. teilweise sogar bis Ende 2032. Auch
WeiterlesenIn einem Bremer Alten- und Pflegeheim in Huchting wurden im Juni 2019 bei einem Großbrand mindestens 21 Menschen verletzt worden. Der gesamte Dachstuhl des Gebäudes
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