Deutliche Erhöhung der Fördergelder. Über 23.000 Euro für ein Mehr an Barrierefreiheit! Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen sind erlassen worden. Für diese barrierefreien Maßnahmen in Mietwohnungen können Darlehen gewährt werden.
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Deutliche Erhöhung der Fördergelder. Über 23.000 Euro für ein Mehr an Barrierefreiheit! Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen sind erlassen worden. Für diese barrierefreien Maßnahmen in Mietwohnungen können Darlehen gewährt werden.
WeiterlesenBis zu 150.000 € als Darlehen für mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbestand. Die förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Überblick.
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Weiterlesen2008 gab es Schätzungen zufolge rd. 8 Mio. Wohnungen in NRW, davon waren nur 2 % barrierefrei bzw. barrierearm. 2017 ist der Bestand auf knapp
WeiterlesenZum 1. Juli 2021 wurden Änderungen zur BauO NRW beschlossen, die auch die Barrierefreiheit betreffen und ab sofort gelten. Dabei geht es insbesondere auch um
WeiterlesenAnlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) – Ausgabe Juli 2022 Auszüge zur Barrierefreiheit: Anlage A 4.2/1 zu DIN 18065 Gebäudetreppen Von der
WeiterlesenBarrierefrei-Konzept ist Pflicht! Seit Anfang 2020 ist das Barrierefrei-Konzept auch in NRW Pflicht. Für große Sonderbauten müssen darin die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
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WeiterlesenDie neue NRW-Schulbaurichtlinie ist da! Sie gilt für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, soweit nicht ausschließlich Erwachsene unterrichtet werden. Zur Barrierefreiheit und Inklusion stellt die Schulbaurichtlinie
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