Die BauO NRW 2018/2021 fordert in § 39 Abs. 4 Aufzüge für „Gebäude, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, mit mehr als drei oberirdischen Geschossen“.
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Die BauO NRW 2018/2021 fordert in § 39 Abs. 4 Aufzüge für „Gebäude, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, mit mehr als drei oberirdischen Geschossen“.
WeiterlesenDieser Workshop hat bereits stattgefunden. Das Wichtigste in aller Kürze! Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen in NRW bleiben komplex. Denn die jüngsten Änderungen der
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