Auch Niedersachsen hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Für bestehende Heime und betreute Wohnformen gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. teilweise sogar bis Ende 2032. Auch
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Auch Niedersachsen hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Für bestehende Heime und betreute Wohnformen gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. teilweise sogar bis Ende 2032. Auch
WeiterlesenNeue Vorgaben zur baulichen Gestaltung von stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie amulanten, nicht selbst organisierten Wohnformen. Auch Sachsen-Anhalt hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Die
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