Über 20.000 Euro als Zusatzdarlehen für ein Mehr an Barrierefreiheit, z.B. für Nullschwellen oder elektrische Türantriebe! Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sind am 10. Februar 2022
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Über 20.000 Euro als Zusatzdarlehen für ein Mehr an Barrierefreiheit, z.B. für Nullschwellen oder elektrische Türantriebe! Die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sind am 10. Februar 2022
WeiterlesenNeue Fördergelder für generationengerechte und barrierefreie Mietwohnungen – insbesondere für Aufzüge und Erschließung! Aufzüge einschließlich barrierefreier Zugänge werden mit bis zu 20.000 € pro erschlossener
WeiterlesenBrandenburg fördert die Barrierefreiheit im Bestand mit 10.000 € Zuschuss pro Wohnung. Bis zu 14.000 € pro Wohnung gibt es sogar für höhenüberwindende Hilfsmittel, also
WeiterlesenNeue Fördergelder für ein Mehr an Barrierefreiheit – insbesondere für Schwellenabbau und barrierefreie Eingänge im Bestand! Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat
WeiterlesenKfW fördert den Umbau zu barrierefreien Wohnungen seit 5. Januar wieder mit Zuschüssen – Bis zu 6.250 Euro für barrierereduzierende Umbauten Bei einer energetischen Sanierung
WeiterlesenNeue Fördermöglichkeiten in Sachen Barrierefreiheit! Am 4. Februar 2020 wurden die NRW-Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) neu herausgegeben. Die Neuerungen betreffen insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit sowie besondere Förderungen
WeiterlesenNeues Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ – Ein barrierefreies WC, ein Treppenlift, Sprechanlagen, eine Rampe am Eingang oder nur eine breitere Tür – oft sind es
WeiterlesenBis zu 75.000 € für ambulant betreute WGs, demenzsensiblen Ausbau und Kurzzeitpflege. Mit der neuen „Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung
WeiterlesenDas Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen wurde vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen im Wohnungsmarkt geschaffen. Außerdem dient es der
WeiterlesenZur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Belange von älteren Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres und Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung
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