bfb unterwegs … Stufenmarkierung im „Wechselkontrast“

Stufenmarkierungen sind beim barrierefreien Bauen Pflicht. Damit sie ihren Zweck erfüllen können, nämlich die leichte Erkennbarkeit der Treppenstufen für Menschen mit Seheinschränkungen sicher zu gewährleisten, müssen sie in einem deutlichen visuellen Kontrast zu den Stufen selbst stehen. Markiert werden müssen beide Kanten, also die der senkrechten Tritt- und waagerechten Setzstufe, damit die Kanten aus beiden Gehrichtungen sichtbar sind (vgl. DIN 18040-1, siehe unten).

In diesem besonderen Fall wurden die Stufenmarkierungen zweifarbig im „Wechselkontrast“ ausgeführt. Den kennt die DIN 18040-1 zwar auch, fordet ihn allerdings für Glasmarkierungen an Türen: „Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen sicher erkennbar sein durch Sicherheitsmarkierungen, die … jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen“

Hier wollte also jemand ganz sicher gehen 😉.
Funktional macht die Lösung aber wenig Sinn und im Zweifel ist der Kontrast zwischen der weißen Markierung und der hellen Stufe nicht ausreichend. Vielleicht finden wir demnächst ein Beispiel mit zweifarbigen Stufen? Bei einer hellen Setzstufe kombiniert mit einer dunklen Trittstufe, könnte diese zweifarbige Lösung sogar passen.  Dann aber bitte auch über die gesamte Breite.

Gesehen in einer Stadthalle irgendwo in Deutschland.

Sind Ihnen auch schon besonders ausgefallene, absurde, misslungene oder auch vorbildliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit begegnet? Teilen Sie diese gern mit uns und unseren bfb-Lesern und schicken Sie uns Fotos Ihrer Entdeckung inkl. Quellenangabe »»

Mehr zu den Anforderungen an barrierefreie Treppen inkl. vieler guter Beispiele aus Neubau und Bestand finden Sie im „Atlas barrierefrei bauen“.

Atlas – bfb barrierefrei bauen

Anforderungen an Stufenmarkierung nach DIN 18040

DIN 18040-1: 2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –  Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (Auszug)
4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen

Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein. Das wird z. B. erreicht mit  Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
⎯  auf Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind 4 cm bis 5 cm breit;
⎯  auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, breit;
⎯  Sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den
jeweils unten anschließenden Podesten ab.
Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe — vorzugsweise alle Stufen — mit einer Markierung versehen werden.

In der Rubrik „bfb unterwegs“ stellen wir regelmäßig mehr oder weniger barrierefreie Lösungen aus der Praxis vor. Einfach zum kostenlosen, monatlichen bfb-Newsletter anmelden >>