Bautechnisch eingeführt in Saarland

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) Erlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom 14. Juli 2022

Das Saarland nimmt in der neuen Fassung der Verwaltungsvorschrift weiterhin Bezug auf die aktuelle Musterfassung  und veröffentlicht, bis auf eine Anlage mit landesspezifischen Änderungen, kein eigenständiges Dokument. Die landesspezifischen Regelungen betreffen die Anlage A 4.2/2 zu DIN 18040-1 und die Anlage A 4.2/3 zu DIN 18040-2.

Für Saarland gelten folgende Änderungen und Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB):

Anlage A 4.2/2 zu DIN 18040-1

Die Einführung bezieht sich auf die baulichen Anlagen oder die Teile baulicher Anlagen, die nach
§ 50 Absatz 2 und 3 Landesbauordnung barrierefrei sein müssen.

Ergänzend zu Satz 2 Nummer 1 bis 6 ist folgende Nummer 7 zu beachten:
Barrierefreie Beherbergungsräume müssen den Abschnitten 5.1 und 5.3 entsprechen; für die Bewegungsflächen in den Wohn- und Schlafräumen ist DIN 18040-2 Abschnitt 5, Anforderungen mit
der Kennzeichnung „R“ anzuwenden.

Anlage A 4.2/3 zu DIN 18040-2

Die Einführung bezieht sich auf:

  • Wohnungen nach § 50 Absatz 1 Landesbauordnung
  • Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach § 39 Absatz 4 Satz 3 Landesbauordnung stufenlos
    erreichbar sein müssen
  • Stellplätze, soweit sie nach § 47 Absatz 5 Satz 3 Landesbauordnung barrierefrei sein müssen

Es wird im Rahmen der Änderung von Satz 1 darauf hingewiesen, dass der Bezug auf Beherbergungsstätten nicht anzuwenden ist.

Die Abschnitte 4.3.6 und 4.4 sind von der Einführung ausgenommen. Die Anforderungen mit der
Kennzeichnung „R“ gelten für Wohnungen nach § 50 Absatz 1 Satz 4 Landesbauordnung.

In Satz 2 sind Nummer 4 und 5 nicht zu beachten.

Arbeitshilfe zur DIN 18040
Diese Arbeitshilfe speziell für alle 16 Bundesländer führt den Volltext der DIN 18040 mit den Vorgaben aus den Verwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauordnungen in einer konsolidierten Fassung zusammen und ermöglicht Ihnen so mehr Übersicht. Die geltenden bzw. ausgenommenen Abschnitte der DIN 18040 sind deutlich markiert.
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