Wann ist ein Geschoss ein Regelgeschoss? | Ermittlung der geforderten Anzahl barrierefreier Wohnungen

Wie viele Wohnungen eines Gebäudes müssen barrierefrei sein und wovon hängt das ab?
Die konkret geforderte Anzahl an barrierefreien Wohnungen muss für jedes Bauvorhaben individuell ermittelt werden, da sie in Relation zur Anzahl der insgesamt enthaltenen Wohnungen und zur Gebäudestruktur steht. Beachtet werden müssen zudem die landesspezifischen Vorgaben. Die meisten Bundesländer und auch die Musterbauordnung (MBO) fordern, dass die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein sollen. Hierfür wird üblicherweise das sogenannte „Regelgeschoss“ herangezogen.

Welches Geschoss ist das Regelgeschoss?

Je nach Gebäudetyp ist oft nicht auf Anhieb identifizierbar, welches Geschoss als Regelgeschoss gilt und damit als Basis für die Berechnung der barrierefreien Wohnungen herangezogen werden muss. Fragen entstehen bei z. B. Gebäuden mit Staffelgeschossen, Reihenhäuser, Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten (Mischnutzungen) oder auch Maisonettewohnungen oder größere Gebäudekomplexe, die aus mehreren Gebäuden bestehen. Manchmal wird versucht, das vermeintlich „günstigste“ Geschoss heranzuziehen, um möglichst wenige barrierefreie Wohnungen schaffen zu müssen.

Beispiel: Mehrfamilien-Wohnhaus mit Staffelgeschoss

Wie viele barrierefreie Wohnungen sind gefordert? Beispiel: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und Staffelgeschoss nach MBO  (Quelle: Atlas barrierefrei bauen )

Das viergeschossige Gebäude in diesem Beispiel verfügt über acht Wohneinheiten. Im EG befinden sich davon drei, in den beiden Obergeschossen jeweils zwei und ganz oben im Staffelgeschoss ist nur eine Wohneinheit. Als Regelgeschoss wird in diesem Fall das 1. und 2. OG gewertet, da beide die gleiche Anzahl an Wohnungen aufweisen und von ähnlichen Grundrissen ausgegangen werden kann.
Die Regelgeschosse in diesem Gebäude weisen also zwei Wohnungen auf, so dass insgesamt zwei Wohnungen barrierefrei herzustellen sind. In welchem Geschoss die barrierefreien Wohnungen anzuordnen sind, ist dabei nach Musterbauordnung freigestellt. Das EG sowie das Staffelgeschoss sind keine Regelgeschosse und kommen nicht als Bemessungsgrundlage infrage, da sie atypisch aufgebaut sind.#

Tipp: Zur Fragen nach dem geforderten Barrierefrei-Standard  finden Sie hier Antworten: B-Standard- oder R-Standard?

Weitere Bemessungsbeispiele für Reihenhäuser, gemischt genutze Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten,  Maisonettewohnungen und größere Gebäudekomplexe liefert der „Atlas barrierefrei bauen“.

Literatur-Tipp
Erläuterungen, Beispiele und praktische Bemessungstipps zur erforderlichen Anzahl, Lage und Ausstattungsmerkmalen barrierefreier Wohnungen, je nach Gebäudetyp und Größe finden Sie im Kapitel  B2 im „Atlas barrierefrei bauen“.

Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller.

8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen – hybrid