Welche Forderungen sind verbindlich? Und was hat nur empfehlenden Charakter?
In DIN-Normen und Rechtstexten, aber auch in eigenen Gutachten, Konzepten oder Stellungnahmen sind eindeutige Formulierungen Pflicht, um ungewollten Interpretationsspielraum zu vermeiden und geltende Muss-Anforderungen von eigenen Empfehlungen oder Alternativvorschlägen unmissverständlich abzugrenzen.
Wann ist welche Formulierung angebracht?
Die eindeutige Verwendung der Verbformen „muss“, „sollte“ und „darf nicht“ in Normungstexten ist – natürlich – in einer eigenen DIN-Norm geregelt: DIN 820‑2:2012-12 „Normungsarbeit – Teil 2: Gestaltung von Dokumenten“. Diese Norm legt eine Rangfolge der Verbformen fest und zeigt typische Formulierungen, Alternativen und deren Verbindlichkeit.
Über die eigentliche Arbeit mit bzw. das Verständis von DIN-Normen hinaus liefert die Tabelle Architekten, Fachplanern und Behindertenbeauftragten eine hilfreiche Orientierung, damit es in selbst verfassten Konzepten, Gutachten oder Stellungnahmen nicht zu Verwechslungen und Unsicherheiten kommt.
Festlegung | Bedeutung | Verbform | Formulierungsvarianten |
Verbindliche Anforderung | Die verbindliche Einhaltung ist notwendig, Abweichungen sind nicht erlaubt | muss |
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darf nicht |
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Zulässigkeit | Zustimmung für eine bestimmte Ausführungsart | darf |
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Empfehlung | Hinweis zu verschiedenen Möglichkeiten | sollte |
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sollte nicht |
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Möglichkeit | Hinweise zur Ausführung | kann |
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Tabelle: Bedeutung von „kann“, „muss“ und „sollte“ nach DIN 820‑2:2012-12 (Quelle: Atlas barrierefrei bauen) |
![]() Der „Atlas barrierefrei bauen“ fasst die geltenden gesetzlichen Anforderungen übersichtlich zusammen und zeigt bedarfsgerechte Lösungen, Bespiele und Alternativen zur Umsetzung in der Praxis. Zum Atlas >> |