Neue Fördergelder für generationengerechte und barrierefreie Mietwohnungen – insbesondere für Aufzüge und Erschließung! Aufzüge einschließlich barrierefreier Zugänge werden mit bis zu 20.000 € pro erschlossener Wohnung und zusätzlichen Zuschüssen von bis zu 10.000 € pro Wohnung gefördert. Brandenburg will mit der neuen Mietwohnungsbauförderungs-Richtlinie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen der Wohnungsunternehmen schaffen und so für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen.
Gefördert werden:
- generationengerechte Anpassungen von Mietwohnungen durch Modernisierung und Instandsetzung – max. 1.800 €/qm Wohnfläche (Darlehen)
- Aufzüge: nachträglicher Ein-/Anbau von Aufzügen einschließlich barrierefreier Zugänge zu den Gebäuden und Wohnungen – Darlehen: max. 20.000 € pro erschlossener Wohnung + Zuschuss 5.000 € pro erschlossener Wohnung. Werden durch den neuen Aufzug das gesamte Gebäude inkl. aller Wohnungen barrierefrei erschlossen, gibt es 15.000 € als Darlehen und einen Zuschuss von je 10.000 € pro Wohnung.
- Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, wenn neuer Wohnraum entsteht oder Gebäude auf Dauer wieder zugänglich gemacht werden – max. 2.800 €/qm Wohnfläche
- Neubau von Mietwohnungen – max. 2.800 €/qm Wohnfläche
- besondere Wohnformen, insbesondere zur modellhaften Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende, Menschen mit Behin–
derungen sowie von Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen für die ältere Mietergeneration mit Möglichkeiten der Inanspruchnahme von individuellen
Betreuungs- und Pflegeleistungen
Bei der Vergabe der geförderten Wohnungen werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt. Darüber hinaus stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen können in vorhandenen Mietwohnungen Verbesserungen der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten gefördert werden.
Seminar-Tipp: Rund um das Thema Nullschwellen erläutert Lutz Engelhardt, Architekt und Mit-Herausgeber des „Atlas barrierefrei bauen“ im bfb-Online-Detailseminar alles Wissenswerte – von der Auswahl der richtigen Konstruktion, über die Detailplanung bis hin zur sicheren Ausführung und Bauleitung vor Ort – speziell für Planer und Architekten.
bfb-Online-Detailseminar – Nullschwellen sicher planen und ausführen
Die „Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderR)“ wurde Amtsblatt für Brandenburg Nummer 13 veröffentlicht und rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
![]() Der „Atlas barrierefrei bauen“ zeigt, wie’s geht und liefert Planungstipps, Lösungsvarianten sowie zahlreiche Beispiele für eine barrierefreie Gestaltung im Neubau und Bestand. Mehr Infos hier >> |
Immer aktuell informiert mit dem kostenlosen, monatlichen bfb-Newsletter! Gleich anmelden + keine Infos mehr verpassen >> |