Bautechnisch eingeführt in Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem für Mecklenburg-Vorpommern übergangsweise die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) galt, wurde nun mit Erlass vom 05.02.2020 die landeseigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung M-V (VV TB M-V) bekannt gegeben. Hierbei nimmt Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die aktuelle Musterfassung in Bezug und veröffentlicht, bis auf eine Anlage mit landesspezifischen Änderungen, kein eigenständiges Dokument. Die landesspezifischen Regelungen betreffen die Anlage A 4.2. zu DIN 18040-1, also die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Für Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Änderungen und Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB):

Anlage A 4.2/2 zu DIN 18040-1

Die Einführungbezieht sich auf die baulichen Anlagen oder die Teile baulicher Anlagen, die nach § 50 Absatz 2 LBauO M-V barrierefrei sein müssen.Bei der Anwendung der Technischen Baubestimmung ist Folgendes zu beachten:

  1. Abschnitt 4.3.7 ist von der Einführung ausgenommen.
  2. Treppen, welche nicht als „Notwendige Treppen“ nach § 34 LBauO M-V gelten, dürfen in begründeten Einzelfällen abweichend von Abschnitt 4.3.6 ausgeführt werden
  3. Mindestens ein Toilettenraum für Benutzer muss Abschnitt 5.3.3 entsprechen; Abschnitt 5.3.3 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
  4. Mindestens 1 Prozent, mindestens jedoch einer der notwendigen Stell-plätze für Benutzer müssenAbschnitt 4.2.2 Sätze 1 und 2 entsprechen.
  5. Mindestens 1 Prozent, mindestens jedoch einer der Besucherplätze in Versammlungsräumen mit festenStuhlreihen müssen Abschnitt 5.2.1 entsprechen; sie können auf die nach § 10 Absatz 7 der Versammlungsstättenverordnung erforderlichenPlätze für Rollstuhlbenutzer angerechnet werden.
  6. Die Abschnitte 4.2.1, 4.3.6 und 4.3.8 finden auch auf nicht gebäudebezogene Hauptwege Anwendung.
Arbeitshilfe zur DIN 18040
Diese Arbeitshilfe speziell für alle 16 Bundesländer führt den Volltext der DIN 18040 mit den Vorgaben aus den Verwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauordnungen in einer konsolidierten Fassung zusammen und ermöglicht Ihnen so mehr Übersicht. Die geltenden bzw. ausgenommenen Abschnitte der DIN 18040 sind deutlich markiert.
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