Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte

Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 30 % Förderung und bis zu 15.000 € pro Wohnung!

Die „Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ für die Gewährung von Zuwendungen für die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbaubestand wurde aktualisiert. Mit bis zu 30 % bzw. bis zu 15.000 € pro Wohnung gefördert wird die Nachrüstung von barrierefreien Personenaufzügen, Treppenliften o.ä, an und in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Auch barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen werden gefördert, z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Ausstattungsverbesserungen von Treppenanlagen, Anpassung der Raumgeometrie zur Gewährleistung von notwendigen Bewegungsflächen oder der Umbau von Bädern.

Neu ist, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben auf der Grundlage der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ zu bemessen sind und nun min. 2.000 Euro statt wie bisher 1.000 Euro je Wohnung betragen müssen. Darüber hinaus sind einige Fördervoraussetzungen zu beachten …
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