Bis zu 150.000 € als Darlehen für mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbestand. Die förderfähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Überblick.
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Wohnungen, Wohngebäude und Wohnformen
Bei barrierefreien Wohnungen unterscheidet DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen“ zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen sowie barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen, sogenannten R-Wohnungen.
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