Regelung der Barrierefreiheit in Beherbergungsstätten. Diese Anforderungen gelten in Niedersachsen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Beherbergungsräume.
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Regelung der Barrierefreiheit in Beherbergungsstätten. Diese Anforderungen gelten in Niedersachsen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Beherbergungsräume.
WeiterlesenAktualisierte Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) Saarland legt Quotenregelung für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Beherbergungsräume fest. Diese Anforderungen gelten:
WeiterlesenDie Technische Regel für Arbeitsstätten „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten – ASR V3a.2“ hat einen neuen Anhang für „Kantinen“. Dieser Anhang ergänzt Nr. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick
WeiterlesenDie neue DIN EN 81-70: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit
WeiterlesenSchleswig-Holstein fordert in Versammlungsstätten speziell ausgewiesene Plätze für Rollstuhlnutzende inklusive Begleitpersonen sowie Quoten für barrierefreie WCs und Stellplätze. In Räumungskonzepten und Brandschutzordnungen sind die die
WeiterlesenAuch Niedersachsen hat jetzt eine eigene, länderspezifische „Heimmindestbauverordnung“. Für bestehende Heime und betreute Wohnformen gelten Übergangsfristen bis 2026 bzw. teilweise sogar bis Ende 2032. Auch
Weiterlesen“Wenn es für Menschen mit Behinderung eine Weltmeisterschaft für Hindernisrennen gäbe, Deutschland wäre perfekt vorbereitet. Diverse Hindernisparcours sind schon fertig.” Das NDR-Satiremagazin Extra 3 hat
WeiterlesenIm Juni 2022 wurde die Verkaufsstättenverordnung (VkVO) von Schleswig-Holstein aktualisiert. Neu in Bezug auf die Barrierefreiheit ist, dass erstmals eine Mindestanzahl an barrierefreien Stellplätzen gefordert
WeiterlesenNachgefragt bei Lutz Engelhardt, Architekt, Fachplaner für barrierefreies Bauen und Sachverständiger für Immobilienbewertung. bfb: Nach neuer ImmoWertV muss die Barrierefreiheit ab sofort bei der Wertermittlung
WeiterlesenDie BauO NRW 2018/2021 fordert in § 39 Abs. 4 Aufzüge für „Gebäude, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, mit mehr als drei oberirdischen Geschossen“.
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