Mehrkosten beim barrierefreien Bauen?
Als Bauherr hat der Bund sich verpflichtet, bei allen zivilen Neubauten und bei großen Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu bauen. Der Bund möchte damit Vorbild für andere Bauherren sein und dazu anregen, seinem Beispiel zu folgen. Eine barrierefrei gestaltete Umwelt ist unerlässlich, leider aber immer noch nicht selbstverständlich. Dabei erhöht die Barrierefreiheit den Nutzerkomfort für alle. Auch bezogen auf die Nachhaltigkeit eines Gebäudes kann der Mehraufwand aufgezeigt und bei der Bewertung miteinbezogen werden. Der Bund hat es sich zum Ziel gemacht, anhand des Forschungsprojektes „Wirtschaftliche Aspekte barrierefreien Bauens bei öffentlichen Neubauten und Umbauten“ eine methodische Grundlage zu entwickeln um Mehrkosten, die durch das barrierefreie Bauen entstehen, von Anfang an zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Die Ermittlungen bezogen sich dabei auf die Typologie Bürogebäude/Neubau.
Ausgangslage
Die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen und der Anspruch an barrierefreies Bauen werden häufig als Widerspruch zu kosteneffizientem und wirtschaftlichem Bauen dargestellt. Dabei stellt die Barrierefreiheit einen Mehrwert für alle dar bzw. erhöht für alle den Nutzerkomfort. Auch bezogen auf die Nachhaltigkeit eines Gebäudes kann der Mehraufwand aufgezeigt und bei der Bewertung miteinbezogen werden.
Ziel
Die Zielstellung des Forschungsprojektes bestand darin, eine methodische Grundlage zu entwickeln, um künftig die Mehrkosten des barrierefreien Bauens des Bundes von Beginn an angemessen berücksichtigen und dokumentieren zu können. Die Ermittlungen bezogen sich auf die Typologie Bürogebäude/Neubau. Als Grundlage diente das Projekt „Leitfaden Barrierefreies Bauen“, in dem die Vorgaben nach Handlungsfeldern gegliedert wurden.
→ Lesen Sie hier mehr zum Ablauf, dem Konzept und den Ergebnissen.
→ Zum Endbericht des Forschungsprojekts (PDF, 3 MB)
Quelle: www.bbsr.bund.de