Die Stadt Stuttgart fördert mehrere Programme, die dazu beitragen, die Landeshauptstadt barrierefreier zu gestalten. Denn nur so kann Stuttgart eine Stadt werden, in der alle Menschen gut zurechtkommen. Folgende Förderprogramme werden gefördert:
Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
Die meisten Menschen sind eines Tages aufgrund von altersbedingten Mobilitätseinschränkungen oder einer Behinderung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Die Stadt Stuttgart fördert Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohnhäusern, die dem Abbau von Barrieren dienen.
Was wird gefördert?
- Individuelle Wohnraumanpassungen, wie zum Beispiel Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, Einbau eines Aufzugs.
- Barrierefreie und altersgerechte Gestaltung der Außenanlagen von Wohngebäuden, wie zum Beispiel stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe, Installation eines elektrischen Türantriebs.
- Sanierung und Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von einem individuellen Bedarf, wie zum Beispiel der Ein‐ oder Anbau von Aufzügen, barrierefreie und altersgerechte Gestaltung des Hauseingangsbereichs oder Anpassungen im Wohnraum.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, deren Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet
- Eigentümergemeinschaften
- Privatvermieter
- Juristische Personen (zum Beispiel Baugenossenschaften)
- Mieter für bestimmte Maßnahmen, deren Haushalt die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Wie wird gefördert?
Bei individuellen Anpassungen im Wohnraum werden zwischen 60 Prozent und 70 Prozent der förderfähigen Kosten des Eigenanteils gefördert, maximal jedoch 10.000 Euro pro Maßnahme und 30.000 Euro pro Wohnraum. Bei Außenanlagen sind es 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, bei Sanierungs‐ und Modernisierungsmaßnahmen gilt eine pauschale Förderung von 3.000 Euro pro Wohnraum. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Wie erhält man die Förderung?
Ein Förderantrag kann nur vor Beginn einer Umbaumaßnahme gestellt werden. Die Maßnahme wird durch die Wohnberatung des Deutschen Roten Kreuzes oder durch einen zertifizierten Handwerksbetrieb begleitet.
Stuttgart für alle inklusiv
Stuttgart will eine Stadt sein, in der alle Menschen gut zurechtkommen. Dazu gehört auch, dass Angebote im Kultur‐ und Freizeitbereich, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge für jeden erreichbar und zugänglich sind. Um vorhandene Barrieren abzubauen, fördert die Stadt Stuttgart sowohl die Beratung über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit als auch gezielte bauliche Maßnahmen im Stadtgebiet. Dadurch soll Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Quelle: www.stuttgart.de