Förderprogramm in Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen wurde vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und sich verändernder Nachfragestrukturen im Wohnungsmarkt geschaffen. Außerdem dient es der Erhaltung und Stärkung innerörtlicher Zentren und der Förderung der Baukultur. Das Programm leistet einen Beitrag zur Demografiestrategie des Landes, da die Wohnungen barrierefrei sein müssen.

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu 60 Prozent aus Wohnbauflächen bestehen. Das heißt, 40 Prozent der Flächen können für Dienstleistungen, Büros oder verträgliches Gewerbe genutzt werden. Die einzelnen Förderprojekte müssen mindestens drei abgeschlossene Wohnungen haben und barrierefrei errichtet werden. Wohnungen die der DIN 18040-2 ensprechen oder in denen durch bauliche Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen der Landesbauordnung unterliegen, barrierefreies Wohnen ermöglichen, können gefördert werden. Damit soll ein Anreiz für neue gemeinschaftliche Wohnformen für Jung und Alt oder für seniorengerechtes Wohnen gegeben werden.

Wer wird gefördert? 

Die Förderung richtet sich an die Projektträger. Das können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von maximal 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, begrenzt auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Angerechnet werden zum einen die Bau- und Modernisierungskosten, zum anderen aber auch Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten, Moderation, Abrisskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld.

Antragstellung

Die Beratung und Betreuung der Vorhaben erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) http://www.isb.rlp.de.

Quelle: Rheinland-Pfalz – Ministerium der Finanzen