Förderprogramm zur Finanzierung von Barrierefreiheit
Bis zu 200.000 EURO für barrierefreie Hotels und Gastronomien!

Ab sofort fördert Rheinland-Pfalz bestimmte Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit mit bis zu 200.000 EURO und wendet sich dabei an kleine und mittlere touristische Unternehmen. Gefördert werden nicht nur Baumaßnahmen sondern auch die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die der Barrierefreiheit dienen, wie z.B. Möbel oder mobile Treppensteiger.
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, technische Gebrauchsgegenstände, akustische, taktile und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind und insbesondere der DIN Norm 18040 Teile 1,2 und 3 entsprechen.“ so definiert die Landesregierung Rheinland-Pfalz die Barrierefreiheit im Ministerialblatt Absatz 3.11. Außerdem müssen das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und § 51 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden.
→ Eine Arbeitshilfe zur DIN 18040 finden Sie hier.
Anspruch an die Barrierefreiheit nach Durchführung der Maßnahmen

Hotels und Beherbergungsbetriebe mit min. 10 Betten:
Nach Durchführung der Maßnahmen müssen 10 % der Zimmer barrierefrei sowie wesentliche Bereiche wie Parkplätze, Zuwege, Rezeption, Gastrobereich und eine sanitäre Einrichtung barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
Gastronomiebetriebe mit min. 10 Tischen:
Es müssen min. 50 % der Tische barrierefrei nutzbar sowie wesentliche Bereiche wie Parkplätze, Zuwege, Empfang und eine sanitäre Einrichtung barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
Campingbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen:
Wesentliche Bereiche wie Parkplätze, Zuwege, Rezeption, Gastrobereich und eine sanitäre Einrichtung müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
Förderfähige Ausgaben, zur Herstellung der Barrierefreiheit:
- Rohbaukosten, soweit sie auf die förderfähigen Betriebsteile und Flächen entfallen
- Um- und Einbau barrierefreier Eingangs /Durchgangstüren, Türverbreiterungen
- Anschaffung/Bau/Einbau Rampen, Treppen- oder Hublift, Hebebühne, Einbau Aufzug/Lift
- Baumaßnahmen zur Vergrößerung von Bewegungsflächen, Verbreiterung von Fluren und Wegen
- Absenkung von Stufen im Innen- und Außenbereich
- geeignete Oberflächenbeschaffenheit, Bodenflächen
- geeignete Parkplätze, Zuwege, Anschaffung von Wegebegrenzungen
- Um- und Ausbau von Sanitärräumen; Anschaffung/Einbau geeigneter WC, Waschbecken, Dusche, Sitze
- Umlaufschranken, Handläufe und Haltestangen, Stütz- und Haltegriffe
- barrierefreie Umkleidekabine, Anschaffung/Einbau Badelift, Badevorrichtungen
- geeignete Möbel für Gemeinschaftsflächen und für barrierefreie Zimmer bzw. Wohnungen, barrierefreie Küchenzeile für den Gästebedarf
- barrierefreie Rettungssysteme z.B. mobiler Treppensteiger
- Umbau von Fahrzeugen, Mehrkosten bei Neuanschaffung von Fahrzeugen
- barrierefreie Spielplätze und Spielgeräte
- Einbau optische Blink- oder Warnsignalen, Notsignalgebern in Gemeinschaftsräumen und Zimmern bzw. Wohnungen; Anschaffung einer induktiven Höranlage;
- taktil erfassbare bzw. akustisch abrufbare Orientierungshilfen und Leitsysteme, Sicherheitsmarkierungen, Umfeldsteuerung, Bedienelemente
- Leit- und Orientierungssysteme, Beschilderungen, Orientierungshilfen im Fußboden, Leitstreifen als Bodenindikatoren
→ Die detaillierten Anforderungen und Bedingungen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem „Katalog der förderfähigen Ausgaben“
Klicken Sie hier um direkt zur Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm zu gelangen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – Rheinland-Pfalz