Barrierefreier Brandschutz – Evakuierungskonzepte für alle

(Quelle: © marqs/Fotolia_45939048)

Wer an Barrierefreiheit denkt, denkt in erster Linie an die Zugänglichkeit eines Gebäudes ohne Hindernisse. Ebenso wichtig ist es aber, allen Nutzern einen sicheren Fluchtweg zu ermöglichen. Barrierefreier Brandschutz befasst sich daher im Wesentlichen mit Evakuierungskonzepten für alle.

Die Landesbauordnungen fordern keinen Nachweis von barrierefreien Rettungswegen und auch die Normenreihe DIN 18040 setzt sich mit dem Thema Brandschutz nicht differenziert auseinander. Aber nicht nur bei Inklusionsprojekten, beispielsweise an Schulen, sollten Architekten und Planer den barrierefreien Brandschutz frühzeitig berücksichtigen. Vielmehr ist bei allen Gebäuden damit zu rechnen, dass sie von Personen mit unterschiedlichsten Einschränkungen genutzt werden. Das gilt nicht nur für öffentlich zugängliche Gebäude, sondern auch im Wohnungsbau, wo sich die Feuerwehren mit einer steigenden Anzahl von mobilitätseingeschränkten oder pflegebedürftigen Personen konfrontiert sehen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu retten.

Anforderungen an den barrierefreien Brandschutz

Barrierefreie Gebäude müssen auch für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise zugänglich und nutzbar sein. Beim Brandschutz steht daher die Frage im Mittelpunkt, wie diese Personen im Gefahrenfall sicher aus dem Gebäude herauskommen. Während die dazu nötigen Tür- und Flurbreiten durch eine barrierefreie Erschließung nach DIN 18040 gegeben sind, können vorhandene Aufzüge im Brandfall meist nicht genutzt werden. Auch ein Treppenlift ist für eine Evakuierung ungeeignet. Im Klartext: Damit ist der Rückweg für Menschen mit Behinderungen oft abgeschnitten, denn auch der zweite bauliche Rettungsweg über Treppenhäuser, Dachausstiege etc. ist für diese Personen meist nicht nutzbar. Sogenannte „sichere Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen“ (DIN 18040-1) oder – noch besser – Aufzüge, die auch im Brandfall genutzt werden können, sind daher wichtige Bestandteile funktionierender Evakuierungskonzepte, die auch die Belange von Menschen mit Einschränkungen berücksichtigen. Verankert sind diese Forderungen beispielsweise in der Muster-Versammlungsstättenverordnung in § 42, wonach der Betreiber eine Brandschutzordnung und ggf. ein Räumungskonzept aufstellen muss, in dem „die Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung […] unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind“, festgelegt sind.

Rettung und Selbstrettung

Meist dürfen Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden, dabei sind sie zur Selbstrettung von Menschen mit Behinderungen oft unerlässlich. Die VDI-Richtlinie 6017 „Aufzüge – Steuerungen für den Brandfall“ beschreibt ein Stufenkonzept zur Verlängerung der Betriebszeit.

Zentraler Begriff beim barrierefreien Brandschutz ist die Selbstrettung und die Frage, ob alle Nutzer in der Lage sind, sich selbstständig überhorizontale Flächen (Flure) und vertikale Fluchtmöglichkeiten (Treppen, Aufzüge) ins sichere Freie zu retten. Oder wie und ab wo sie von anderen unterstützt werden müssen (Feuerwehr oder Evakuierungshelfer). Eine Variante ist daher die Festlegung und bauliche Ausformung der angesprochenen sicheren Bereiche. Oft sind auch Personen mit Einschränkungen in der Lage, auf horizontaler Ebene in einen sicheren Wartebereich zu flüchten, von wo sie dann z. B. mithilfe der Feuerwehr gerettet werden. Die sicheren Bereiche müssen wirksam von Brand und Rauch abgeschirmt sein. Sie müssen eindeutig markiert sein, damit sie im Notfall auffindbar sind und über Notrufeinrichtungen verfügen. In anderen Konzepten, z. B. in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, werden sogenannte Zellen – in der Regel einzelne Zimmer – brandschutztechnisch so ausgestattet, dass sie als sichere Bereiche fungieren. Auch die Einbindung helfender Personen, z. B. die Belegschaft eines Heimes, das Personal einer Versammlungsstätte oder die Betreuer in Schulen oder Werkstätten, kann Bestandteil des Brandschutzkonzeptes werden. Durch den Betreiber ist dann anhand eines Räumungskonzeptes die Evakuierung, ohne Zutun der Feuerwehr, zu beschreiben und zu gewä hrleisten. Neben baulichen Maßnahmen sind also auch organisatorische und darüber hinaus anlagentechnische Maßnahmen relevant. Gerade bei sensorischen Einschränkungen, wie z. B. Einschränkungen der Sehoder Hörfähigkeit, sind stark kontrastierende, visuelle Informationen, taktile Pläne und Leitsysteme sowie Vibrationsalarme oder Blitzleuchten technische Möglichkeiten, das Rettungsleitsystem erfahrbar zu machen. Dabei sollte immer das Zwei-Sinne-Prinzip beachtet werden, nach dem in jedem Fall zwei der drei Sinne (Hören, Sehen, Tasten)
angesprochen werden.

Aufzüge zur Selbstrettung

Eine sichere, aber mit Kosten verbundene Lösung sind Evakuierungsaufzüge. So können beispielsweise Bürogebäude im notwendigen Treppenraum mit einem Evakuierungsaufzug ausgestattet werden. Wichtig ist, dass vor dem Aufzug ausreichend Platz eingeplant wird, damit der Fluchtweg für diejenigen, die über die Treppe flüchten, nicht von den vor dem Aufzug Wartenden versperrt wird. In diesem Fall ist der notwendige Treppenraum der sichere Bereich. Alternativ kann der Aufzug auch in einem separaten Raum untergebracht werden. Der Aufzug muss mit der Brand-/Alarmierungsanlage derart gekoppelt sein, dass er im Brandfall und bei Auslö sen der Anlage zuerst das betroffene Geschoss anfährt, um von dort die mobilitätseingeschränkten Personen zu retten. Der Evakuierungsaufzug steuert so lange das betroffene Geschoss an, wie dort der Rufknopf betä tigt wird. Erst nachdem alle zu rettenden Personen aus diesem Geschoss ins Freie gebracht wurden, fährt der Aufzug die nä chsten Geschosse an.

Rettungsabschnitte

Eine andere Variante ist die Unterteilung von Gebäuden in Rettungsabschnitte mit voneinander unabhängigen, notwendigen Treppenräumen und je einem Aufzug. Diese Rettungsabschnitte entsprechen
nicht notwendigerweise den Brandabschnitten des Gebäudes, sondern können unabhängig von diesen festgelegt werden. Die Trennung erfolgt durch eine Wand, deren Feuerwiderstandsdauer je nach
Gebäudeklasse der der tragenden und aussteifenden Bauteile entspricht. Im Brandfall können die Personen nun horizontal, also auf der gleichen Ebene, in den jeweils anderen Abschnitt fliehen und dort
über den Aufzug flüchten. Bei dieser Bauweise muss kein Evakuierungsaufzug eingebaut werden, da die Aufzüge über unabhängige Stromkreise versorgt werden und im Brandfall der jeweils andere Aufzug weiter betrieben werden kann. Eine weitere Alternative sind offene, umlaufende Laubengänge mit
freistehenden Aufzügen. Diese Lösung bietet sich bei der Nachrüstung im Bestand an, wenn der Einbau eines Aufzugs im Treppenraum nicht oder nur mit großem Aufwand mö glich ist. Mehr zur den Einsatzmöglichkeiten von Aufzügen im bfb-Themenheft, Ausgabe 2.2018 (www.medien.bfb-barrierefrei.de) und im „Atlas barrierefrei bauen“.

Beispiel 1 – Hochhaus im Bestand

Beispiel 1: Ausschnitt aus dem Brandschutzkonzept – Vor dem Feuerwehraufzug wurde ein Vorraum abgetrennt, als sicherer Bereich zum Zwischenaufenthalt für Menschen, die die Treppe nicht benutzen können. (Quelle: Steinhofer Ingenieuere)

Bei der Generalsanierung eines 13-stöckigen Hochhauses stellte sich die Frage nach Evakuierungsmöglichkeiten für Menschen, die nicht selbstständig über den Sicherheitstreppenraum flüchten können. Aufgrund der Bestandssituation stand nur begrenzt Raum für einen sicheren Wartebereich zur Verfügung. Pro Geschoss gibt es acht Wohnungen, darunter ein rollstuhlgerechtes Appartement. Neben drei Aufzügen, die im Brandfall nicht genutzt werden können, verfügt das Hochhaus über einen Feuerwehraufzug. Um die Situation zu lösen, wurde vor dem Feuerwehraufzug ein sicherer Bereich abgetrennt. Von dort können sich die Bewohner der barrierefreien Wohnungen bemerkbar machen und Hilfe zur Unterstützung bei der Selbstrettung anfordern. Dazu wurden entsprechende Notruftelefone aufgeschaltet. Der Vorraum ist an die Überdruckanlage des Sicherheitstreppenraums gekoppelt, sodass ein Verrauchen sicher verhindert wird. Bei einem Brandereignis innerhalb der Wohnung müssen sich die Personen in den Vorraum des Feuerwehraufzuges begeben und auf das Eintreffen der Rettungskräfte warten (Fluchtwegfolge: Gefahrenbereich > sicherer Bereich > Notruf mit Lageangabe > Warten > Retten). Diese Vorgehensweise wird auch in der Brandschutz- und Hausordnung festgeschrieben und so die Rettung über den Feuerwehraufzug sichergestellt.

Beispiel 2 – Veranstaltungsraum im Kloster

Beispiel 2: Anleiterbares Fenster im 1. OG, gekennzeichnet als Rettungsaustieg für Rollstuhlnutzer. (Quelle: Abbildung: Steinhofer Ingenieure)
Beispiel 2: Der Aufzug darf im Brandfall nicht genutzt werden. Im 1. OG wurde daher ein sicherer Bereich geschaffen und ein Rettungsausstieg gekennzeichnet. (Quelle: Steinhofer Ingenieure)

In einem denkmalgeschützten Kloster wird die ehemalige Brauerei als öffentlicher Veranstaltungsraum genutzt. Um die Evakuierung von Menschen mit Behinderung im Brandfall zu sichern, wurde eine Lösung für die Toiletten im Obergeschoss gesucht, welche barrierefrei nur über einen Aufzug zu erreichen waren. Hierfür wurde die Mittelzone im Obergeschoss gekapselt, also ein sicherer Schutzraum mit entsprechend hohen Brandschutzanforderungen geschaffen, an den von außen angeleitert werden kann.

AtlasMehr Praxisbeispiele im „Atlas barrierefrei bauen“
Detaillierte Informationen, Lösungen und Praxisbeispiele für einen barrierefreien Brandschutz liefert der „Atlas barrierefrei bauen“ im Kap. A 5.
Mehr Infos >>

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich eigentlich immer – selbst in denkmalgeschützten Gebäuden – Lösungen für einen barrierefreien Brandschutz finden lassen. Voraussetzung ist, dass Brandschutzplaner und ggf. auch die Feuerwehr frühzeitig in die Planung einbezogen werden und sich offen und kreativ, insbesondere im Bestand, mit der jeweiligen Situation auseinandersetzen. Mehrkosten und oft wenig schlüssige Nachbesserungen lassen sich so deutlich reduzieren.

Autor: Bernd Steinhofer