Bodenindikatoren im öffentlichen Raum – DIN 32984 (2023)

Deckblatt der DIN 32984:2023
Screenshot des Deckblatts DIN 32984

DIN 32984 wurde im April 2023 neu herausgegeben und ersetzt damit nach nur knapp zweieinhalb Jahren die Vorgängerausgabe von Dezember 2020.

Viel geändert hat sich nicht. So sind z. B. die Maße für Noppen- und Rippenstrukturen gleichgeblieben, ebenso die grundlegenden Regeln zur Verlegesystematik. Vorhandene Bauelemente können also wie bisher verwendet werden.

Bodenindikatoren und Leitsysteme nach DIN 32984 + DIN 18040-3
Praktische Erläuterungen und Planungstipps sowie Ausführungsbeispiele zur bedarfsgerechten Gestaltung von Leit- und Orientierungssystemen im öffentlichen Raum sowie innerhalb von Gebäuden liefert der „Atlas barrierefrei bauen“ »

Das sind die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

1. Begleitstreifen/-flächen

Die Vorgaben für Begleitstreifen/-flächen wurden verschärft. Bislang wurden sie „falls erforderlich“  verlangt. Nun heißt es in DIN 32984:2023-04: „Neben allen Bodenindikatorflächen müssen, bei nicht ausreichenden taktilen und visuellen Kontrasten, Begleitstreifen/-flächen angeordnet werden …“
So steht es nun unter fast allen Bildern der Norm.

Definition Begleitstreifen bzw. Begleitflächen: Wie bisher definiert die Norm Begleitstreifen bzw. Begleitflächen als Bodenelemente, die den geforderten visuellen (Leuchtdichtekontrast min. K = 0,4) oder taktilen Kontrast herstellen zwischen Bodenindikatoren und dem Umgebungsbelag.

2. Sperrfelder an Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe

Die Anforderungen an Sperrfelder an Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe im Unterabschnitt 5.3.2.2 wurden präzisiert:

  • 60 cm tiefe Sperrfelder aus Rippen parallel zum Bord bei Bordhöhen unter 3 cm über die gesamte Breite der Absenkung (wie bisher)
  • Neu: Führt der Zugang zu einer Nullabsenkung in Gehrichtung nicht über einen Auffindestreifen, sollte das Sperrfeld 90 cm breit sein.
  • Neu: Bei schmalen Gehwegen unter 3 m Breite darf das Sperrfeld auf 60 cm reduziert werden.

Definition Sperrfeld: Diese Felder warnen vor einem Übergang in Gehrichtung bei einem niveaugleichen Übergang z. B. zur Fahrbahn. Sie sind parallel zur Bordsteinkante anzubringen.

3. Richtungsfelder z. B. an Überquerungsstellen

Die Vorgabe zur Breite von Richtungsfeldern ist in einigen Fällen flexibler geworden: An z. B. Fußgängerfurten/-überwegen mit differenzierter Bordhöhe nach Bild 12 a/b können Richtungsfelder jetzt zwischen 60 und 90 cm breit sein, nach alter Norm lautete die Vorgabe 60 cm.

Definition Richtungsfeld: Wie bisher definiert die Norm Richtungsfelder als Bodenplatten mit Rippenstruktur an einer Überquerungsstelle, wobei die Rippen auf die Gehrichtung hinweisen.

Ab sofort „gültig“

Die DIN 18040 nimmt die DIN 32984 im Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ ohne konkretes Ausgabedatum in Bezug. Das bedeutet, das jeweils die aktuelle Ausgabe gilt. Die Neufassung der Bodenindikatoren-Norm ist also ab sofort anzuwenden.

Seminar-Tipp: Wege, Leitsysteme und Bodenindikatoren

Bodenindikatoren im Vergleich
Bedeutung von Rippen und Noppen bei Bodenindikatoren im Vergleich (Quelle: Atlas barrierefrei bauen)

Bodengebundene Leitsysteme sind wichtige Bausteine für die barrierefreie Orientierung, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen. In der Praxis gehen falsch verlegte Leitsysteme dagegen oft am Bedarf vorbei, verursachen hohe Kosten und „stören“ im schlimmsten Fall mehr als dass sie nützen.

Im Modul 5 „Wege, Leitsysteme und Bodenindikatoren“ des sechsteiligen Online-Intensivkurses „Barrierefreies Bauen für Behindertenbeauftragte“ vermittelt Nadine Metlitzky das nötige Verständnis der Anforderungen und Zusammenhänge zur Gestaltung von funktionierenden, bedarfsgerechten Leitsystemen innerhalb und außerhalb von Gebäuden.

Orientierung und Bodenindikatoren innerhalb von Gebäuden

Wie bisher weist die Norm explizit darauf hin, dass der Ausstattungsgrad abhängig von der jeweiligen Gebäudenutzung ist und z.B. auch damit zusammenhängt, wie übersichtlich ein Gebäude ist. Für Bodenindikatoren gilt: Weniger ist manchmal mehr.