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DIN EN 81-70: Zugänglichkeit von Aufzügen

Screenshot des Deckblatt DIN EN 81-70

Die neue DIN EN 81-70: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen ist da!

Änderungen gibt es vor allem bei der Beleuchtung und den Leuchtdichtekontrasten. Unter letzterem versteht man den relativen Leuchtdichteunterschied zur benachbarten Fläche.

Im Vergleich zu der vorherigen Norm ist nun erstmals eine Mindesthelligkeit für die Befehlsgeber (Tasten etc.) festgelegt, die bei 100 lx liegt. Zudem wechselt das Verfahren zur Ermittlung des notwendigen Leuchtdichtekontrasts von Symbolen von der LVR-Differenz zum Michelson-Kontrast. Zur Prüfung des umgesetzten Leuchtdichtekontrast gibt es darüber hinaus in Anhang E eine ausführliche Anleitung zur Messung von Leuchtdichtekontrasten.

Sichere und unabhängige Benutzung von Aufzügen für alle Menschen

Die Norm legt die Mindestanforderungen für den sicheren Zugang zu Aufzügen und deren Benutzung auch unter Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen fest, z. B. Aufzugstypen und Fahrkorbabmessungen, Anforderungen an Befehlsgeber, Anzeigen und Ausstattung.  Welche Behinderungen in der Norm berücksichtigt werden, ist in Anhang A ganz konkret aufgeschlüsselt. Neben drei Hauptkategorien: Körperbehinderung, sensorische Behinderung und Wahrnehmungsstörung, werden auch einige Unterkategorien aufgeführt, wie etwa eingeschränktes Gleichgewicht, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen sowie Lernschwierigkeiten.

 

 

Literatur-Tipp:
Die Grundanforderungen an Aufzüge, Infos zu den verschiedenen Systemen, wie Hublifte, Treppenschrägaufzüge etc. und deren Verwendungsmöglichkeiten, finden Sie im Kapitel C.2 Aufzüge  im „Atlas barrierefrei bauen“.

Empfehlungen zur Erhöhung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Aufzügen nach Anhang D

Der informative Anhang D stellt weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit vor, um die Nutzung auch für Menschen mit einem höheren Behinderungsgrad oder bei Mehrfachbehinderungen zu erleichtern, z.B. in öffentlichen Gebäuden, wie Bahnhöfen, aber auch in Gebäuden mit speziellen Anforderungen, beispielsweise Krankenhäusern und Altenheimen:

  • Markierungen an gläsernen Schachttüren zur besseren Sichtbarkeit und für ein leichteres Auffinden des Aufzugs
  • Transparente Bauteile für ein geringeres Panikpotenzial bei Nutzern und erleichterte Kommunikation mit der Außenwelt
  • Türhöhe mind. 2,10 m
  • Handläufe an allen Seiten des Fahrkorbs ohne Tür
  • keine reflektierenden Oberflächen im Fahrkorb, stattdessen matte Oberflächen zur Verhinderung von optischen Täuschungen und Blendungen
  • bei Spiegeln Mindestabstand 30 cm von der Spiegelunterseite bis zum Boden
  • Braille-Schrift nach ISO 17049 und einem Mindestabstand von 5 mm zwischen den Symbolen

https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/kategorie/veranstaltungen/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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