DIN 32981 Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)

Bei „Grün“ vibriert die obere Platte mit dem Pfeil. Bei vielen Tastern befindet sich die Fläche mit dem taktilen Pfeil auf der Unterseite des Tasters (Bildquelle: Pii Mad /pixelio.de)

Lichtsignalanlagen ermöglichen eine sichere Querung der Fahrbahn. Damit blinde und sehbehinderte Menschen ihre Signale deuten können, werden sie mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet, die aus taktilen und akustischen Komponenten bestehen.

Die DIN 32981:2018-06 ersetzt die Fassung von 2015 (DIN 32981:2015-10). Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
– im Anwendungsbereich wurde der Bezug zur DIN 18040-3 hergestellt
– normative Verweisungen und Literaturhinweise wurden aktualisiert
– im Abschnitt 4.3 wurden die ersten 3 Absätze ersetzt
– in Abschnitt 8.4 wurde die Unterdruckprüfung für Signalanforderungsgeräte ausgeschlossen

Grundsätzlich sollten akustische und taktile Signale gemeinsam eingesetzt werden. Dabei haben akustische Signale den Vorteil, dass sie auch beim Auffinden eines Ampelmastes helfen und während des Querungsvorgangs bei der Zielorientierung. Taktile Signale lassen sich aber bei Beginn des Querungsvorgangs eindeutiger einer Querungsrichtung zuordnen.

Die absolute Vorgabe von 2015, taktile Signale nie allein und nur als Ergänzung zu akustischen einzusetzen, wird nun zurückgenommen. Die Fassung stand in diesem Punkt im Widerspruch zur DIN 18040-3 und auch zur Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA): Beide besagen, dass taktile Signale auch alternativ zu akustischen eingesetzt werden dürfen. Die DIN 32981 regelt ein wichtiges Detail des „Gesamtsystems Querungsstelle“ mit Borden, Bordabsenkungen und Bodenindikatoren und ist daher eine wichtige Ergänzung zur DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum und zur DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum zu der nun ein neuer Entwurf vorliegt: DIN 32984:2018-06 – Entwurf.

Die alleinige Verwendung von taktilen Signalen ist nun an folgende Bedingungen geknüpft.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann im Einzelfall auf akustische Signale verzichtet werden:

  • Die Fahrbahnen dürfen keine Fahrbahnteiler besitzen.
  • Es dürfen nicht mehr als zwei Fahrstreifen überquert werden müssen.
  • Die Querung muss rechtwinklig angelegt sein.
  • Es handelt sich um Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h.
  • Bodenindikatoren sind zum Auffinden der Lichtsignalanlage vorhanden.
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In der Nachfolgenden Tabelle werden die Einsätze und Aufgaben von Zusatzeinrichtungen und die Vor- und Nachteile von aktustischen und taktilen Signalen aufgeführt:

Ausstattung Information erforderlich Probleme und Nachteile
Akustisches Orientierungs­signal zum Auffinden bei fehlendem Leitsystem in ruhigem Umfeld laut, insbesondere in den Nachtstunden in Wohngebieten
Akustisches Freigabesignal Freigabe und Führung bei langen oder schiefwinkligen Querungsstellen
  • bei komplexen Kreuzungen schlecht zuzuordnen
  • in lautem Umfeld schlecht hörbar
  • in ruhigem Umfeld laut
Taktiler Signalgeber Freigabe; Richtung und Mittelinsel bei komplexen Kreuzungen zur eindeutigen Zuordnung Richtungsanzeige (Pfeil) nur ungenau, Ankunft an Gegenseite nicht feststellbar, Bord oder Bodenindikator erforderlich

(Quelle: Leitfaden Unbehinderte Mobilität 2006, S. 117)

Die Norm legt im Interesse blinder und sehbehinderter Menschen Anforderungen an taktile und akustische Einrichtungen bei ortsfesten Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) und Fußgängerfurten im öffentlichen Straßenraum fest, in Verbindung mit DIN 18040-3, DIN EN 50556 (VDE 0832-100), DIN VDE V 0832-110, DIN EN 50293 (VDE 0832-200) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Sie gilt auch für transportable Lichtsignalanlagen mit kreuzendem oder einmündendem Verkehr, wenn Zusatzsignale für blinde und sehbehinderte Menschen gefordert werden. Bei Lichtsignalanlagen, die sich im Umbau befinden oder durch Baumaßnahmen eine Ersatzsignalisierung erfordern, sollte die temporäre Anlage mit Zusatzsignalen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgeführt sein.