
bfb liefert einen Überblick zu den geplanten Änderungen der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“.
Einsprüche bis 6. März 2023: Im DIN-Normentwurfsportal lässt sich der Volltext des Norm-Entwurfs einsehen und auch gleich online kommentieren. Zum DIN-Normentwurfsportal >>
Ausgewählte Änderungen im Überblick
- Neu ist – wie auch im Teil 1 der Norm – der Hinweis auf Toleranzen: Klargestellt wird, dass die Norm Fertigmaße fordert. Die genannten Mindest- bzw. Maximalmaße dürfen daher im fertigen Zustand nicht unter- bzw. überschritten werden. Abweichungen sind nur tolerierbar, soweit die jeweils bezweckte Funktion gewährleistet ist.
- Neureglungen gibt es vor allem in Bezug auf die viel diskutierten Nullschwellen. Der Normentwurf fordert, dass Türen „nach Möglichkeit“ niveaugleich ausgeführt werden sollten, wobei ein toleranzbedingter Höhenversatz von max. 4 mm zulässig ist.
Ist ein niveaugleicher Übergang nicht möglich, darf die Schwelle nicht höher als 1 cm sein. In der bisherige Fassung waren Schwellen bis 2 cm erlaubt, wenn „technisch unabdingbar“. - Neu ist in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der Überrollbarkeit: Türanschläge und Schwellen dürfen keine Stolpergefahr darstellen und müssen leicht überrollbar sein, z. B. indem sie abgerundet oder abgeschrägt werden.
- Bei Türen innerhalb der Wohnung und Türen zum Freisitz heißt es nun dementsprechend, dass sie „mit niveaugleichem Übergang ausgeführt“ (d.h. max. 4 mm-Schwelle) sein müssen. Während es in der 2011er-Fassung dazu hieß, dass Innentüren keine unteren Türanschläge und Schwellen haben dürfen bzw. die Tür zu Freisitzen schwellenlos ausgeführt sein muss.
- Die Bewegungsflächen von Schiebetüren vergrößert sich von 1,20 m auf 1,50 m Tiefe.
- Neuerungen gibt es zur Höhe von Türdrückern. Diese müssen nicht mehr grundsätzlich auf 85 cm Höhe angebracht werden. Stattdessen heißt es nun, dass generell Maße in einem Bereich von 85 – 105 cm vertretbar sind. Das war laut der 2010er-Fassung nur „im begründeten Einzelfall“ möglich.
- Die gleiche Spanne gilt nun auch für waagerechte Türgriffe. In barrierefreien Sanitärräume müssen horizontale Zuziehstangen jedoch 85 cm hoch sein.
- Deutlich konkretere Vorschriften gelten für die Position der Taster von Automatiktüren: Damit die einzelnen Taster bei mehreren hintereinanderliegen Türen leichter richtig zugeordnet werden können, wird häufig der Abstand zwischen Tür und Taster verringert. Wie viel Abstand mindestens zwischen den beiden Bauelementen gegeben sein muss, wird zukünftig in Öffnungsrichtung der Tür anhand einer Formel berechnet. In Schließrichtung ist ein Mindestabstand von 50 cm zur Tür Pflicht.
- Barrierefreie Treppenhandläufe dürfen zwischen 85 und 95 cm hoch sein, die 2010er Fassung forderte noch 85 – 90 cm.
- Flexiblere Regeln gibt es – wie auch für öffentlich zugängliche Gebäude – für Rampen. Wie bisher dürfen Rampen maximal 6 % Steigung haben, maximal 6 Metern lang sein, bei einer geforderten Mindestbreite von 1,20 m. Baut man jedoch breitere Rampen (mind. 1,50 m), dürfen sie bis zu 10 Meter lang sein.
- Mindestabstand zwischen Treppen und Rampen: Abwärtsführende Treppen dürfen nur in Ausnahmefällen in der Verlängerung von Rampen positioniert werden, wenn genügend Abstand gewährleistet ist: Zum unteren Ende der Rampe mind.10 m, zum oberenen Ende mind. 3 m.
- Planungsgrundlage für Aufzüge ist laut Normentwurf die aktuelle DIN EN 81-70 von 2021. Neu ist, dass die Notruf-Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen muss. Die Rückmeldung auf den Notruf muss dabei sowohl für blinde als auch hörbehinderte Menschen erfahrbar sein. Als mögliche Maßnahme gilt zum Beispiel ein Bildschirmsystem. Es sollten sowohl vertikale als auch horizontale (mit extragroßen Befehlsgebern) Tableaus vorhanden sein.
Hintergründe der Entwurfsfassung
Anlass für die Überarbeitung ist die europäische Barrierefrei-Norm DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen“ von August 2021. Deutsche Normen dürfen den europäischen Regeln nicht entgegenstehen, so dass die nationale Normenreihe DIN 18040 gerade überarbeitet und in Teilbereichen angepasst wird. Mehr dazu erfahren Sie hier >>
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Fokus auf Standardnutzer und selbstständige Nutzung
Die DIN 18040-2 nennt Schutzziele für Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen inklusive Außenanlage
und liefert dazu beispielhafte technische Lösungen und Anforderungen. Wie bisher liegt der Fokus der DIN 18040 dabei auf selbständigen „Standard-Nutzern“, also Personen, die bauliche Anlagen grundsätzlich ohne fremde personelle Hilfe nutzen können. Berücksichtigt werden dabei wie bisher die Bedarfe von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen, insbesondere Menschen mit Rollstühlen und Mobilitätshilfen und Menschen mit Blindheit, Sehbehinderungen und Hörbeeinträchtigungen. Nicht betrachtet werden weitergehende Anforderungen, die sich ergeben können aus der Notwendigkeit von Pflege oder Assistenz.
Schutzziele + spezielle Nutzgruppen

Der Normentwurf weist explizit darauf hin, dass bei Wohnanlagen oder Wohnungen für spezielle Nutzergruppen/Nutzungen ´ zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sein können. Wie bisher können die Schutzziele generell auch auf andere Weise erfüllt werden, als in der Norm beschrieben.
Neubau und sinngemäß für den Bestand
Der Teil 2 ist anzuwenden für den Neubau (Planung, Ausführung und Ausstattung), sinngemäß auch für Umbauten oder Modernisierungen. Wichtig ist, dass der Teil 2 auch für Außenanlagen von Wohngebäuden gilt. Nur für Bereiche, die nicht im Teil 2 geregelt sind, wird auf Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum verwiesen.
![]() Der „Atlas barrierefrei bauen“ zeigt, wie es jetzt und in Zukunft geht. Er bündelt die geltenden Anforderungen und Schutzziele und liefert dazu Lösungsvarianten und Beispiele für Neubau und Bestand. Durch die halbjährliche Aktualisierung bleibt das Standardwerk immer auf dem neuesten Stand. Mehr Infos hier >> |
Inhaltsübersicht E DIN 18040-2: 2023-02
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Normative Verweisungen
- 3 Begriffe
- 4 Infrastruktur
- 5 Räume in Wohnungen
- Literaturhinweise
Mehr zur neuen Normenreihe DIN 18040 und den Auswirkungen für das barrierefreie Bauen in Deutschland erfahren Sie auf der 8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen am 5. September 2023 >>