DIN-Verweis zwischen DIN 18040 und DIN EN 81-70 alt/neu | Welche Fassung gilt?

Bei Querverweisen zwischen DIN-Normen stellt sich immer wieder die Frage, welche Fassung anzuwenden ist, wenn zwischenzeitlich neuere Ausgaben der in Bezug genommenen Normen erschienen sind. Wir geben Antworten!

Beispiel: DIN 18040 und DIN EN 81-70 alt/neu

DIN 18040-1 verweist auf die „alte“ Aufzugsnorm DIN EN 81-70 von 2005. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine neuere Fassung der Aufzugsnorm, die in Sachen Barrierefreiheit etwas „strenger“ ist und mehr verlangt mehr als die Vorgängerfassung. In der Praxis resultieren daraus Fragen wie z. B.:
Welche Fassung müssen Architekten bei der Planung berücksichtigen?
Wonach muss die Bauaufsichtsbehörde prüfen?
Kann eine Behörde nur die Ausführung nach alter DIN einfordern? Oder auch die Umsetzung der Anforderungen nach der aktuellen Fassung verlangen?

Antwort

Die DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ verweist im Abschnitt 4.3.5 Aufzugsanlagen explizit auf die Gestaltung gemäß DIN EN 81-70: 2005-09 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschl. Personen mit Behinderungen“ in der Fassung von 09-2005. Jedoch lediglich für

  • die Größe der Aufzugskabine, die Typ 2 gem. DIN EN 81-70:2005-09, Tabelle 1, entsprechen und damit eine Mindestgröße von B x T = 110 x 140 cm im Lichten haben muss und
  • die barrierefreie Nutzbarkeit der Befehlsgeber, die gemäß informativem Anhang G in einer bestimmten Größe (sog. XL-Befehlsgeber) sowie mit erhabenen Kennzeichnungen zu gestalten sind.

Es handelt sich also um gezielte Verweise auf zwei ganz konkrete Aspekte der DIN EN 81-70 und nicht um einen Verweis auf die vollständige Aufzugnorm DIN EN 81-70. Hintergrund ist, dass die mit diesen Verweisen verbundenen Anforderungen ihre Gültigkeit behalten sollen und sich eben nicht etwa durch neuere Versionen der Norm ändern sollen. Daher wird auf die DIN EN 81-70 mit dem entsprechenden Datum verwiesen.
Für alle übrigen Anforderungen ist jedoch die Norm stets in der aktuellen Version zu berücksichtigen, also DIN EN 81-70:2022-12.

Mehr zu den wesentlichen Unterschieden zwischen DIN EN 81-70 alt/neu erfahren Sie hier: Barrierefreie Aufzüge nach DIN EN 81-70 »»

8. Fachtagung bfb barrierefrei bauen – hybrid

 

Anwendungstipp: Generell gilt: Bei Verweisen auf DIN-Normen mit Datumsangabe ist genau diese Fassung gemeint. Bei Normvereisen ohne Datum ist jeweils die aktuelle Fassung maßgeblich.