Evaluierung der Barrierefreiheit von Bundesbauten im Bestand | Checkliste

Für zivile Neubauten und große Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes besteht bereits seit
2002 eine grundsätzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung. Aber auch der Bestand soll möglichst barrierefrei sein. Nach § 8 des BGG muss der Bund bis zum 30. Juni 2021 Auskunft über die Barrierefreiheit seiner Liegenschaften erstatten und Maßnahmenpläne zur Beseitigung vorhandener Barrieren erarbeiten.

Checkliste zur Erfassung von Barrieren im Bestand

Ausschnitt aus der Checkliste zur Erfassung baulicher Barrieren bei Bundesbauten im Bestand (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)

Die Bestandserfassung für über 5.600 Gebäude läuft seit Ende Januar 2020. Anhand einer umfangreichen Checkliste mit 88 Kriterien sollen die vorhandenen Bauteile hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit erfasst und bewertet werden, z.B. Parkplätze, Wege, Eingänge, Foyers, Treppen, Aufzüge, Veranstaltungsräume, Besprechungsräume, barrierefreie Toiletten usw.  Die Checkliste fokussiert dabei auf die selbstständige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für rollstuhlnutzende und gehbehinderte Personen, für sehbehinderte und blinde sowie für schwerhörige und gehörlose Menschen.

Hier geht’s zur PDF-Checkliste >>

Einen Experten für Barrierefreies Bauen finden Sie in der bfb-Experten-Datenbank >>

Buchtipp: Barrierefrei-Konzept – Der Praxisleitfaden zum Nachweis der Barrierefreiheit im Neubau und Bestand

Zwar wurde die Checkliste speziell auf Bundesbauten zugeschnitten. Sie kann darüber hinaus aber auch für andere öffentlich zugängliche Gebäude im Bestand eingesetzt werden, z.B. als Arbeitsgrundlage bei Ortsbegehungen, oder als Basis für Barrierefrei-Konzepte dienen. Mehr zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden sowie zum Thema Barrierefrei-Konzept im Bestand im „Atlas barrierefrei bauen„.

Die Ergebnisse der Evaluierung, die im Frühsommer 2021 vorliegen sollen, werden erstmals einen qualifizierten Überblick über den Stand der baulichen Barrierefreiheit von Bestandsgebäuden des Bundes liefern. Sie sollen dann auch die Grundlage für barrierefreie Umbaumaßnahmen nach RBBau (Richtlinien für die Durchführung der Bauaufgaben des Bundes) sein.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

„[…] (3) Alle obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane erstellen über die von ihnen genutzten Gebäude, die im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts stehen, bis zum 30. Juni 2021 Berichte über den Stand der Barrierefreiheit dieser Bestandsgebäude und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen-und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten.“

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit