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Die Frage nach barrierefreien Rettungswegen wird kontrovers diskutiert. Während die Landesbauordnungen und DIN 18040 zum barrierefreien Brandschutz nicht viel fordern, liefert der jüngste Entwurf der europäischen Barrierefrei-Norm DIN EN 17210: 2019-07 ausführliche Empfehlungen und Lösungsansätze. Dabei geht es auch um die Frage: Selbstrettung für alle und/oder sichere Bereiche für nicht zur Eigenrettung fähige Personen? Jetzt abstimmen >>
In DIN 18040-1: 2010-10 heißt es dazu lediglich im Abschnitt 4.7: „Alarmierung und Evakuierung: In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise durch die Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen […]“
Der Entwurf der DIN EN 17210 widmet sich dem Thema im Abschnitt 14 Brandschutz für alle – Fluchtwege und Notausgänge auf immerhin 9 Seiten ausführlicher:
„Die Barrierefreiheit eines Gebäudes betrifft den kompletten Ablauf der eigenständigen Benutzung auf würdevolle, sichere und mit den anderen Personen gleichgestellte Art und Weise. Dazu zählen vor allem sichere Fluchtwege im Brandfall […]. Dabei hat die Selbstrettung „über barrierefreie, sichere und intuitive Routen […] für alle Gebäudenutzer oberste Priorität.“
DIN EN 17210 weist aber darauf hin, dass eine vertikale Evakuierung (z.B. über Treppen oder Rampen) für Menschen mit Mobilitäts- oder anderen Einschränkungen stressiger bzw. aufwendiger ist als eine horizontale Evakuierung. „Besonders für diejenigen Gebäudenutzer, die beim Zugang zu sicheren vertikalen Routen im nächstgelegenen Brandraum auf Hilfe angewiesen sind, sind die „Bereiche der Rettungshilfe“ von großer Bedeutung, da dort ebenfalls Notfallkommunikationseinrichtungen vorhanden sind, über die ein Notruf […] abgesetzt werden kann.“
Diese Bereiche der Rettungshilfe definiert DIN EN 17210 in Abschnitt 3.2 und übernimmt damit die Definition aus ISO 21542:2011: „Bereich der Rettungshilfe: direkt an einen vertikalen Hauptfluchtweg anschließender und von diesem Hauptfluchtweg aus sichtbarer Gebäudebereich, der während und nach einem Brand einen stabilen und zuverlässigen Schutz gegen Hitze, Rauch und Flammen bietet, und in dem sich hilfebedürftige Personen vorübergehend mit der Zuversicht versammeln können, weitere Informationen, Anweisungen und/oder Rettungshilfe zu erhalten, ohne dabei andere Gebäudenutzer beim Verlassen des Gebäudes zu behindern oder zu stören.“
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