Brandschutz in Pflegeheimen

Urgemütlich – aber brandgefährlich? Brandschutz und gute innenarchitektonische Gestaltung zum Wohlfühlen ist kein Widerspruch. Dennoch schreckt mancher Pflegeheimbetreiber zurück, sich mit dem Thema eingehender auseinander zusetzen. Dabei gibt es einen handfesten Grund, dies zu tun: Der Betreiber haftet!

Brandschutz und Pflegeeinrichtungen
Quelle: medAmbiente 2/16

Nach Einschätzung von Experten ist das Risiko, in einer Alteneinrichtung durch ein Feuer zu sterben, sechs Mal so hoch wie in einer durchschnittlichen Wohnung. Die Gründe hierfür liegen in der erhöhten Brandgefahr bei Einrichtungen mit älteren oder dementen Menschen. Abgesehen von einem teilweise leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer, liegen die Gründe z.B. auch oft bei den veralteten technischen Geräten der Bewohner.

Wo ist das Brandschutzkonzept?

Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung für diese Einrichtungen dar.  Den materiellen Schaden eines Brandes mag eine Versicherung ausgleichen. Schäden oder gar Verluste von menschlichen Leben führen jedoch fast unweigerlich zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, denen sich der Betreiber einer solchen Einrichtung stellen muss. Dieser wird dann aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass er die gesetzlich geforderten Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz erfüllt hat.

Brandschutz
Quelle: Christian Steiner, pixelio.de

Der Brandschutz für ein Gebäude muss über die gesamte Lebensdauer und jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Doch wie kann ein Betreiber eines Seniorenheimes wissen, ob er die Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz erfüllt? Als Reaktion auf dieses Gefühl der Verunsicherung wird meist kurzerhand ein Brandschutzbeauftragter bestellt. Der mit dieser Bestellung beförderte Hausmeister wird nun durch das Gebäude gehen und tatkräftig Handfeuerlöscher prüfen lassen und gegebenenfalls Holzkeile aus selbstschließenden Brandschutztüren entfernen.

Das Gesamtsystem zum vorbeugenden Brandschutz eines Pflegeheim ist jedoch erheblich komplexer: Es bedarf eines Brandschutzkonzepts – ohne ein solches kann nicht entschieden werden, ob der gesetzlich geforderte Rahmen erfüllt wurde. Die Landesbauordnungen aller Länder fordern einheitlich die Erfüllung von vier Schutzzielen für jedes Gebäude:

  • Die Verhinderung der Entstehung eines Brandes
  • Die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Ermöglichung der Rettung von Menschen und Tieren
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten.

Gemütlichkeit versus Brandschutz

Für fast alle Gebäudetypen lassen sich die Brandschutzmaßnahmen, zur Erreichung der Schutzziele, aus Richtlinien oder Gesetzen ablesen. Doch was geben die Gesetze zum Thema Brandschutz in Seniorenheimen vor? Ein Dilemma liegt darin, dass es hier bundesweit keine einheitlichen Regelungen gibt. In gerade mal sechs Bundesländern existieren Handlungsempfehlungen oder Richtlinien zum Bau von Altenheimen oder vollstationären Pflegeeinrichtungen. Selbst wenn eine solche Richtlinie vorliegt, ist nicht sicher, ob diese Richtlinie auch für den jeweils geplanten Heimtypus zur Anwendung kommen kann. Früher war es noch möglich, wegen der Krankenhaus-ähnlichen Bauweise und Infrastruktur von Seniorenheimen sich auf eine Krankenhausrichtlinie zu beziehen. Heute entziehen sich die neuen Seniorenheim Typen, so genannte Einrichtungen der 4. Generation, diese vergleichsweisen Bezugnahme.

Lange, leere und nackte Flure mit ein-oder zwei-Personenzimmern in Zellenbauweise und klar abgeriegelten Gemeinschaftsbereichen kommen dem Brandschützer viel gelegener als wohnlichere Formen. Bauweisen in Form von Wohngruppen, bei denen die einzelnen Bewohnerzimmer an wohnlich eingerichtete und gegebenenfalls sogar zum Kochen benutzte Gemeinschaftsbereiche angrenzen, stellen den Brandschutz vor schwierige Aufgaben.

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Der kreative Brandschützer ist gefordert

Fehlende gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Gebäuden für Behinderte und ältere Menschen – und andererseits steigende Anforderungen an Wohnlichkeit: Eine schwierige Aufgabe. Dazu kommen womöglich noch dynamisch wechselnde Nutzereinstufungen – und Optionen zur Anpassung der Grundrissstruktur an sich ändernde Anforderungen. Zudem muss der Betreiber wirtschaftlich handeln und Kosten sparen. Die Bewohner sind sowohl in der Fähigkeit zur Selbstrettung eingeschränkt und können alters- bzw. krankheitsbedingt das Brandrisiko beträchtlich erhöhen. Die Gesetzeslage ist unklar und der Brandschutzplaner muss dennoch den Nachweis zur Erfüllung der Schutzziele bringen.

In dieser Situation sieht sich der Ersteller eines Brandschutzkonzeptes für eine Senioreneinrichtung in der Eigenverantwortung, was die Definition der Brandschutzmaßnahmen – und damit der Investitionskosten – betrifft. Der übliche Blick durch die Sachverständigenbrille, der den Abgleich zwischen gesetzlichen Forderungen und Aufgabenstellung gewohnt ist, muss in solchen Einrichtungen nun abgelegt und durch eine ingenieurmäßige, schutzzielorientierte Sichtweise ersetzt werden. Der Fachplaner sollte sich zudem lösungsorientiert in das Planungsteam integrieren und gemeinsam mit den anderen Fachbereichen nach wirtschaftlich optimierten Lösungen suchen. Erst dann kann ein sowohl sicheres als auch wirtschaftliches Brandschutzkonzept entstehen.

Kennzahlen statt Bauchgefühl

Ein wichtiges Kriterium zur Definition von Brandschutzmaßnahmen stellt das so genannte Brandrisiko dar. Im Rahmen der Brandgefahrenanalyse werden Bauart, Nutzer und Nutzung und das mögliche Schadensausmaß untersucht. Besonders aus der Untersuchung der Nutzersituation wird sich ergeben, dass in den besprochenen Einrichtungen ein höheres Brandrisiko als in Regelbauten vorliegt. Üblicherweise existieren für Objekttypen mit einer erhöhten Brandgefahr so genanntes Sonderbaurichtlinien. Diese legen im einzelnen dar, mit welchem Brandschutzmaßnahmen Schutzziele trotz des erhöhten Brandrisiko erreicht werden können. Wie dargelegt, existieren diese Sonderbauvorschriften für Seniorenheime aber in fast keinem Bundesland.

Statt, nach dem Bauchgefühl zu handeln, empfiehlt sich die Einschätzung des Brandrisikos nach einen ingenieurmäßigen Ansatz. Der Autor hat ein analytisches Verfahren zur Beurteilung der Räumungssituation in Einrichtungen mit zur Selbstrettung nur eingeschränkt fähigen Menschen entwickelt. Im Rahmen der kennzahlenorientierten Brandschutzanalyse (KuBa) werden im Rahmen einer Grundlagenermittlung bestimmte Kennzahlen ermittelt. Auf deren Basis konnten ingenieurmäßig begründete Brandschutzmaßnahmen entwickelt werden.

Helferquote
Die Helferquote (HQ) nach Johannes Göbell stellt eine Bezugsgröße dar, die einen Wert für das Verhältnis der vorhandenen Helfer zu den benötigten Helfern aus der Berechnung der Nutzereinstufung darstellt und mit dem unteren Wert 0,9 die Grenze eines einseitig gerichteten anzunehmenden Personenstroms darstellt. Mehr dazu lesen Sie im Fachbuch „Barrierefreier Brandschutz“

Lösungsorientierte, integrative Brandplanung

Das Brandrisiko in Seniorenpflegeeinrichtungen ist erheblich höher als im Regelbau und aufgrund der oft in der Selbstrettung eingeschränkten Nutzer ist die Gefahr eines Personenschadens im Brandfall hoch. Der Betreiber verschafft sich sicher einen Vorteil, wenn er im Rahmen der auf ein Brandereignis folgenden Ermittlungen sofort das Brandschutzkonzept für seine Einrichtung vorlegen kann. Damit erbringt er den Nachweis der Einhaltung der dort genannten Maßnahmen.

Übertriebene und damit teure Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz können durch die Anwendung von Brandschutz Ingenieurmethoden und eine lösungsorientierte, integrative Brandschutzplanung vermieden werden.

 

Quelle: Sie lesen einen Beitrag der medAmbiente 2/16 von Johannes Göbell, Architekt, Brandschutzingenieur und Autor des Buches „Barrierefreier Brandschutz“.

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