
🦮 „Chiens guides d‘aveugles ou d‘assistance uniquement“
In diesem französischen Supermarkt müssen Hunde leider draußen bleiben. Das ist auch in Deutschland meistens so. In diesem Fall dürfen Blinden- oder Assistenzhunde aber ausdrücklich mit rein. Das finden wir gut!
Auch in Deutschland sollen Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu „typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen“ – auch wenn Hunde sonst verboten sind. So steht es in § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde, im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) »
Mit dem „Label Diversité“ werden in Frankreich Unternehmen und Einrichtungenausgezeichnet, die sich für Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit einsetzen.
Sind Ihnen auch schon besonders ausgefallene, absurde, misslungene oder auch vorbildliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit begegnet? Teilen Sie diese gern mit uns und unseren bfb-Lesern und schicken Sie uns Fotos Ihrer Entdeckung inkl. Quellenangabe »
In der Rubrik „bfb unterwegs“ stellen wir regelmäßig mehr oder weniger barrierefreie Lösungen aus der Praxis vor. Einfach zum kostenlosen, monatlichen bfb-Newsletter anmelden » |