Niveaugleiche Schwellen sind abdichtungstechnische Sonderlösungen, die nach Abdichtungsnormen bzw. Flachdachrichtlinie ggf. durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Vordächer geschützt, werden sollen. Wie diese Vordächer zu bemessen sind, lassen die Regelwerke jedoch offen.
Wesentlich für die bauliche Barrierefreiheit nach DIN 18040 ist die stufen- und schwellenfreie Zugänglichkeit. Für die mangelfreie Ausführung niveaugleicher Türschwellen sind dabei folgende Regelwerke zu beachten:
- bei erdberührten Einbaupositionen DIN 18533-1:2017-07 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
- bei dachberührten Positionen DIN 18531-1:2017-07 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ sowie
- die Flachdachrichtlinie (Mai 2019).

Diese Regelwerke definieren niveaugleiche Türschwellen leider noch immer als abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen/-lösungen und fordern „besondere“ bzw. „zusätzliche Maßnahmen“ zum Schutz der Schwellen, z. B. durch „ausreichend große Vordächer“ bzw. „Schlag- oder Spritzwasserschutz durch Überdachung“. Konkrete Hinweise zur Ausführung oder Bemessung liefern die Regelwerke jedoch nicht.
Sonderkonstruktionen sind nicht per se riskant! In seinem aufschlussreichen Sachverständigenbericht räumt Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller mit dem Vorurteil auf Sonderkonstruktionen für Abdichtungen an niveaugleichen Schwellen seien per se riskant. Hier können Sie den gesamten Beitrag nachlesen >> |
Faustformeln für Vordächer

Faustformel 2 (unten): Winkelfunktion zur Bemessung der Überdachung
(Quelle: Atlas barrierefrei bauen)
Wann ist eine Überdachung also groß genug, um ausreichend zu schützen? Welchen Einfluss hat die individuelle Lage und Exposition? Der Begriff Überdachung beschränkt sich dabei mitnichten auf Vordächer, sondern schließt beispielweise auch über der Tür liegende Balkone oder Fassadenrücksprünge mit ein. Letztlich hängt die Wirksamkeit von der Lage bzw. Exposition (gemäßigte, strenge oder extreme Expositionsrichtung).
Faustformel 1: Hälftige-Höhe-Regel
Zur Bemessung von Überdachungen haben sich in der Praxis zwei Faustformeln gebildet. Die erste besagt, dass mindestens die Hälfte der Montagehöhe, d. h. der vertikale Abstand zwischen dem Fußpunkt der niveaugleichen Türschwelle (im fertig gestellten Zustand) und der Unterkante der Überdachung, als Tiefe der Überdachung vorgesehen werden soll.
Faustformel 2: 30-Grad-Regel
Die zweite Faustformel bezieht sich auf den Überdeckungswinkel α der Überdachung an dessen Fußpunkt. Dieser sollte 30 Grad betragen. Die Tiefe der Überdachung kann durch die trigonometrische Funktion des Tangens bestimmt werden.
Gleiches gilt für die seitlichen Überstände der Überdachung in Bezug auf die niveaugleiche Türschwelle. Auch hier kann entweder die Hälftige-Höhe-Regel oder die 30-Grad-Regel angewendet werden.
Vertikaler Witterungsschutz

In extremen, d. h. exponierten und besonders schutzbedürftigen Lagen genügen in der Regel beide Faustformeln nicht. In diesen Lagen sollten Überdachungen entweder deutlich größer bemessen oder zusätzliche vertikale Witterungsschutzelemente vorgesehen werden. Je nachdem von welcher Seite verstärkt mit Witterungseinflüssen zu rechnen ist, können diese ein- oder auch beidseitig die Überdachung ergänzen. Ein vertikaler Witterungsschutz kann seine Wirkung aber nur entfalten, wenn er so nah wie möglich an der Tür positioniert wird.
Quelle: Gekürzter Auszug aus „Atlas barrierefrei bauen“, Nadine Metlitzky/Lutz Engelhardt (Hrsg.), Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2020