Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) – Niedersachsen

Mehr Barrierefreiheit – Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) wurde in wesentlichen Teilen geändert. Neu sind u.a. die Definition des Behinderungsbegriffs und die weitreichende Verpflichtung zum barrierefreien Bauen für öffentliche Stellen – auch im Bestand.
Dazu erklärt die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens: „Mit der Novellierung … wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbindlicher und nachhaltig gestärkt und verbessert. Das Gesetz wird vor allem für mehr Barrierefreiheit sorgen und mögliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter abbauen.“

Neues Landeskompetenzzentrum + Pflicht zum barrierefreien (Um)Bauen

Dazu soll in Niedersachsen  – wie bereits in vielen anderen Bundesländern auch – ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit errichtet werden, das Behörden aber auch die Wirtschaft, beraten und unterstützen soll. „Das Landeskompetenzzentrum wird die Barrierefreiheit in Niedersachsen massiv voranbringen. Ich freue mich sehr, dass damit eine wichtige Forderung der Verbände und Institutionen umgesetzt worden ist“, so Behrens.

Eine wichtige Neuerung ist auch die Verpflichtung für öffentliche Stellen, barrierefrei zu bauen. Dies betrifft Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten ab 2 Mio. Euro. „Mit dieser Regelung werden die Gebäude des Landes und der Kommunen in Niedersachsen im Zuge ohnehin anstehender Baumaßnahmen barrierefrei gestaltet“, erklärt Ministerin Behrens.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Einrichtung eines Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit als zentrale und unabhängige Beratungsstelle
  • Verpflichtung für öffentliche Stellen, barrierefrei zu bauen bzw. bei der Anmietung auf Barrierefreiheit zu achten
  • Stärkung der Stellung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen,
  • Verpflichtung bestimmter Kommunen, Inklusionskonferenzen durchzuführen und -berichte zu erstellen,
  • Neuregelung des Behinderungsbegriffs und des Benachteiligungsverbots,
  • Vorgabe für die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Besetzung von Gremien
  • neue Regelung zur Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit

Hier geht’s zum Volltext des niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) >>

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