Glossar

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A

Abzweigefeld

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.3
Eine quadratische Fläche mit noppenartiger Oberfläche und einem eindeutigen Unterschied zur rippenartigen Struktur des Leitstreifens und dient zur taktilen Anzeige eines Richtungswechsels.

altersgerecht

Kein bautechnisch normierter Begriff, findet jedoch häufig Anwendung in Bezug auf die Ausstattungsqualität von Wohnungen. (z.B. Anforderungen gemäß einer bestimmten Altersgruppe sind erfüllt)

äußere Leitlinie

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.1
äußere Linie: Begrenzung der Gehbahn auf der Fahrbahnseite.

akustischer Kontrast

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.4.3
Kontrast des Klangverhaltens unterschiedlich strukturierter Oberflächen und/oder unterschiedlicher Materialien. Der Klang wird in der Regel durch Überstreichen mit dem Langstock oder beim Betreten mit den Füßen erzeugt.
oder
Deutlicher Kontrast des Klangverhaltens zweier unterschiedlich gestalteter Oberflächen im Bodenbelag beim Bependeln oder Überstreichen mit dem Langstock.

Auffindestreifen

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.4 und 5.2.2
Streifen aus Bodenindikatoren zum Auffinden von meist seitlich gelegenen Zielen, verlegt über die gesamte Breite der Gehbahn oder des Gehwegs; früher auch Auffangstreifen genannt. Gemäß DIN 32984 ist der Streifen je nach aufzufindendem Ziel mit Noppen oder Rippen ausgestaltet. Die Rippen werden quer zum Streifen, d.h. in Gehrichtung verlegt.

Aufmerksamkeitsfeld

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.6
Fläche mit noppenartiger Oberfläche, welche auf Gefahren und Hindernisse aufmerksam macht.

B

Barrierefreiheit gem. § 4 BBG

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Behindertengerecht

Kein bautechnisch normierter Begriff, findet jedoch häufig Anwendung in Bezug auf eine individuelle Bauweise für eine bestimmt Person.
Das „behindertengerechte Bauen“ ist ein spezifisches Bauen für einen speziellen Fall bzw. eine bestimmte Person, deren spezielle Anforderungen und baulichen Bedürfnisse bekannt sind, d. h. ein für diese (spezielle) Behinderung gerechtes Bauen im Individualbereich (Wohnung oder Arbeitsplatz) der Person.

Behinderungsgerecht

uneingeschränkte Nutzbarkeit für eine bestimmte Behinderungsart.
Kein bautechnisch normierter Begriff, findet jedoch häufig Anwendung in Bezug auf eine Bauweise, die speziell für eine bestimmte Behinderungsart (z. B. Blinde Personen = blindengerechtes Bauen) Anwendung findet.

Behindertenbeauftragter

sorgt für eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung. Zitat Behindertengleichstellungsgesetz für die Bundesebene: „Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.“

Bedienelement

Gem. Pkt. 3.1 DIN 18040 Teil 1/Teil 2
Überwiegend mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter o. ä.
Bedienelemente sind Objekte, die mit der Hand betätigt werden (Schalter, Taster, Armaturen u. a.).

Begleitstreifen

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.3
Streifen oder Fläche neben der taktil erfassbaren Oberfläche (Bodenindikatoren), sofern der Kontrast (taktil, optisch und akustisch) zwischen Bodenindikator und umgebendem Belag unzureichend ist.

Bewegungsfläche

Gem. Pkt. 3.2 DIN 18040 Teil 1/Teil 2/Teil 3
Bewegungsflächen sind Flächen, die zur barrierefreien Nutzung von baulichen Anlagen aufgrund von Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Gehilfe u. a.) räumlich erforderlich sind.
Hinweis: In der Vorgängernorm begründete sich die „Bewegungsfläche“ lediglich auf die geometrischen Erfordernisse, die für die Bewegung mit einem Rollstuhl notwendig sind.

Blindenleitsystem

(siehe „Komplexes Leitsystem“)

Blindheit

Gem. Pkt. 3.3 DIN 18040 Teil 1/Teil 2/Teil 3
Blindheit ist der (vollständige) Sehvermögensausfall bzw. eine so geringe Lichtwahrnehmungsfähigkeit, dass sich die betroffenen Personen überwiegend taktil und akustisch orientieren und informieren. Diese Personen sind i. Allg. mit Hilfe des Langstocks[1] oder eines Blindenführhundes mobil.

[1] Der Langstock wird auch als Blindenstock oder weißer Stock bezeichnet.

Bodenindikatoren

Bodenbelagselemente, die Blinden und Sehbehinderten als Orientierungshilfe dienen. In der Regel sind darunter Platten mit einer Oberflächenstruktur aus Rippen oder Noppen zu verstehen, aber auch der Bord oder der Pflasterstreifen können Bodenindikatoren sein. Nach DIN 2984 gibt es folgende Anwendungstypen: Leitstreifen, Richtungsfeld, Abzweigefeld, Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Aufmerksamkeitsfeld, Aufmerksamkeitsstreifen, Sperrfeld. Diese unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Profils, ihrer Größe und ihres Verlegeortes, ihrer Verlegeausrichtung und der Kombination unterschiedlicher Profile.

Brailleschrift

Schrift bestehend aus erhöhten, tastbaren Punktmustern für Sehbehinderte und Blinde. Ein Buchstabe besteht aus 6 Punkten, drei in der Höhe und zwei in der Breite.

C

Chromatische Aberration/ Farbfehler

unscharfe Widergabe von Farben, geschuldet durch verschiedene Lichtbrechungen

D

Design for all

Gestaltung, die für alle Menschen so anpassbar ist, dass sie eine uneingeschränkte Zugänglichkeit zulässt.

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.5
Fläche mit rippenartiger Oberfläche, parallel zum Bordstein als Hinweis zum Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel.

 

 

E

Einstiegsfeld

Fläche zur Markierung der Einstiegsstelle in öffentliche Verkehrsmittel; nach DIN 32984 mit Rippenstruktur parallel zum Bord

F

 Fußgängerüberweg

Siehe Querungsstellen

G

Gehbahn

Gem. DIN 32984 (2011-10) gem. Pkt. 3.2.1
nutzbarer Geh(weg)bereich, der einbau- und hindernisfrei ausschließlich dem Fußgänger vorbehalten ist.

Gehbereich

Gem. DIN 32984 (2011-10) gem. Pkt. 3.3.3
Bereiche für Fußgänger z. B. Gehwege, Bahnsteige, Plätze

gesicherte Querungsstelle

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.6
Querungsstelle mit Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg; gesichert gemäß §§ 25, 26 StVO

getrennte Querungsstelle

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.5
Siehe Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe.

H

Hörbehinderung

Gem. Pkt. 3.4 DIN 18040 Teil 1/Teil 2
Eine Hörbehinderung entsteht bei Hörvermögensausfall oder wesentlich eingeschränktem Hörvermögen.

Höreinschränkung

Kein bautechnisch normierter Begriff, findet jedoch häufig Anwendung in Bezug auf:
angeborenes oder später eingetretenes eingeschränktes Hörvermögen

I

innere Leitlinie

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.1
Orientierungslinie aus sonstigen Leitelementen, welche i. d. R. zur Wegeführung dient. Sie ist die fahrbahnabgewandte Begrenzung der Gehbahn.

J

K

Kognitive Einschränkungen

Kein bautechnisch normierter Begriff, findet jedoch häufig Anwendung in Bezug auf:
Verminderung des Aufmerksamkeits- Gedächtnis- und Denkvermögens

Komplexes Leitsystem

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.2
in Bereichen, in denen keine geeigneten Orientierungshilfen (natürliche oder gebaute) für die Zielgruppe vorhanden sind komplexes (i. S. verzweigtes) System zur Wegeführung mittels boden-gebundener Orientierungshilfen (Bodenindikatoren).

 

L

Langstock

Kein bautechnisch normierter Begriff.
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Personen zum Ertasten der unmittelbaren Umgebung vor den Füßen (Sicherung des nächsten Schritts). Mit Hilfe des Langstocks wird es möglich, unterschiedliche Bodenstrukturen und Hindernisse rechtzeitig wahrzunehmen und der Situation entsprechend zu reagieren.

Leitlinie

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.1
Orientierungslinie aus sonstigen Leitelementen, dient i. d. R. zur Wegeführung (siehe innere Leitlinie und äußere Leitlinie)

Leitstreifen

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.1 und 5.2.1ff
Streifen aus aneinander gereihten Bodenindikatoren mit Rippenstruktur, der den Verlauf von Strecken anzeigt und eine bereichsbegrenzende Funktion hat.

Leitsystem

verzweigtes System der Wegeführung mittels Bodenindikatoren, das in komplexen und/oder weitläufigen Gehbereichen ohne geeignete natürliche Orientierungsmerkmale für blinde und sehbehinderte Menschen erforderlich wird (siehe auch komplexes Leitsystem)

Leuchtdichtekontrast K

Gem. Pkt. 3.4 DIN 18040 Teil 3 / Pkt. 3.5 DIN 18040 Teil 1 / Pkt. 3.3 DIN 32975)
Wert für die Wahrnehmung des Unterschiedes der Leuchtdichte verschiedener Objekte (benachbarte Flächen)

M

Mehr-Sinne-Prinzip

Siehe Zwei-Sinne-Prinzip.

motorische Einschränkung

Gem. Pkt. 3.6 DIN 18040 Teil 1/Teil 2
Motorische Einschränkungen sind Beeinträchtigungen bezüglich der physischen Mobilität von Personen, z. B. Gehbehinderung, Verlust von Gliedmaßen u. a. Diese können die Benutzung von Mobilitätshilfen oder Rollstühlen erforderlich machen.

N

Noppenstruktur

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.1.2/4.2.3
Bodenindikator mit regelmäßig, diagonal angeordneten noppenartigen Erhabenheit des Bodenelements, die in der Regel die Form von Kugelkalotten oder Kegelstümpfen haben. Noppenplatten sind (bei ausreichendem Kontrast zum Umfeld) mit dem Langstock und mit den Füßen ertastbar.

Nullabsenkung

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.4
niveaugleicher Übergang (ohne Höhendifferenz) zw. Fahrbahn und Gehweg für Fußgänger

Nutzbare Gehwegbreite

Gem. Pkt. 3.5 DIN 18040 Teil 3
Als nutzbare Gehwegbreite wird der nutzbare Geh(weg)bereich bezeichnet, der vom Fußgänger durchgehend, einbau- und hindernisfrei genutzt werden kann (vgl. „Gehbahn“ i.S. Pkt. 3.2.1 DIN 32984 (2010-11)). Dabei bleiben die seitlichen Sicherheitsräume unberücksichtigt. Der Raum oberhalb der Gehwegbreite ist im Lichten ≥ 2,25 m einbaufrei.

O

Ober- und Unterstreifen

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.2.2
Bodenbelag des Gehwegs seitlich der Gehbahn
Oberstreifen: fahrbahnabgewandte Seite des Gehwegs
Unterstreifen: Fahrbahnseite des Gehwegs

Orientierungshilfe

Gem. Pkt. 3.7 DIN Teil 1/Teil 2
Orientierungshilfen sind optische, akustische oder taktile Informationen, die Menschen mit Einschränkungen in ihrer Sensorik, eine barrierefreie Nutzung sicherstellen.

P

Prismenschrift

Siehe Profilschrift.

Profilschrift (erhabene)

erhabene Schrift aus Großbuchstaben und arabischen Ziffern für das taktile Erfassen mittels Betasten mit den Fingern/Händen.

Wird von blinden und sehbehinderten Menschen verwendet. Die üblichste Profilschrift hat eine Prismenform mit dreieckigem Querschnitt (vgl. DIN 32986).

Q

Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.5
Übergang zw. Fahrbahn und Gehweg für Fußgänger mit Mindestbordhöhe von 6 cm im Bereich einer parallel angeordneten Nullabsenkung

 

R

R (Kennzeichnung)

R = uneingeschränkte Rollstuhlnutzung

Gem. Pkt. 1 DIN 18040 Teil 2
Zusätzliche oder weitergehende Anforderungen an spezielle Wohnungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind mit R gekennzeichnet.

Reflexionsgrad ρ

Gem. Pkt. 3.6 DIN 18040 Teil 3
Der Reflexionsgrad (ρ) stellt den reflektierenden Lichtstrom im Verhältnis zum einfallenden Lichtstrom dar.

Richtungsfeld

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.2
Fläche mit Rippenstruktur zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen. Der Verlauf der Rippen weist in Gehrichtung der Querung.

Rippenstruktur

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.1.1
Bodenindikator mit parallel verlaufender, längs gerichteter rippenartiger Struktur.

S

Sehbehinderung

Gem. DIN 18040 Teil 1/Teil 2 Pkt. 3.8 DIN
Eine Sehbehinderung ist eine wesentliche sensorische Einschränkung des Sehsinns und/oder des Sehvermögens (Restsehvermögen ≤ 1/3). Gleichwohl kann sich der Betroffene noch primär visuell orientieren und informieren.

sensorische Einschränkung

Gem. DIN 18040 Teil 1/Teil 2 Pkt. 3.9
Eine sensorische Einschränkung ist der Verlust oder der Teilverlust sensorischer Fähigkeiten (z. B. Sinne: Hören, Sehen, Riechen, Schmecken, Tasten).
Hinweis: Das optische und akustische Erfassen von Informationen wird als sensorische Fähigkeit bezeichnet.

Sicherheitsraum

Gem. DIN 18040 Teil 3Pkt. 3.7
Der Sicherheitsraum ist der Bereich neben der nutzbaren Gehwegbreite.

sonstiges Leitelement

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.2
in der gebauten Umwelt vorhandenes (Bau-)Element, welches eindeutig von der Zielgruppe wahrgenommen werden kann und zur Orientierung dient und für die Gehwegbegrenzung geeignet ist z. B. Geländer, Bordstein, taktil unterschiedliche Bodenbeläge, Einfriedungen u. a.

Stufenlos

Gem. DIN 18040 Teil 3 Pkt. 3.8
Als stufenlos werden befahrbare Oberflächen bezeichnet, die mit Mobilitätshilfen – wie z.B. Rollstuhl oder Rollator – befahrbar sind, jedoch Kanten, Schwellen und Neigungen (z.B. 3-cm-Bord an Querungsstellen) i.S. dieser Norm aufweisen können.
Hinweis: Diese Definition gilt ausschließlich im Verkehrsraum und findet keine Anwendung innerhalb von Gebäuden!

Sperrfeld

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.1.2.7
Fläche mit rippenartiger Oberfläche, die parallel zur Bordsteinkante als Hinweis zur Nullabsenkung (einschließlich Verziehung) dient.

 

T

taktile Wahrnehmung

Wahrnehmung von Oberflächenstrukturen mit dem Tastsinn (Oberflächensensibilität), mit Händen und Füßen sowie mit Hilfsmitteln wie dem Langstock. Gelegentlich wird in der Literatur auch der Begriff haptisch verwendet, der als Oberbegriff zusätzlich noch das Ertasten von Bewegungen erfasst.

taktiler Kontrast

Gem. DIN 32975 Pkt. 3.4.1
deutlich wahrnehmbarer Kontrast zwischen zwei unterschiedlich gestalteten Oberflächen im Bodenbelag mit dem Langstock und ggf. mit den Füßen wahrnehmbar (Bodenindikatoren)

Tetraplegie

komplette Lähmung von beiden Armen und Beinen

Trennstreifen

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.2.3
Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrsflächen, z. B. Geh- und Radweg

U

UN-Behindertenrechtskonvention

wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Sie konkretisiert Menschenrechte für Menschen mit Behinderung um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Universal Design

Gestaltung, die für möglichst viele Menschen ohne Anpassungen nutzbar/ gebrauchstauglich ist

ungesicherte Querungsstelle

Gem. DIN 32984 (2011-10) Pkt. 3.3.7
Querungsstelle für Fußgänger ohne Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg (vgl. StVO §§ 25, 26)

V

visueller Kontrast

deutlich optisch wahrnehmbarer Kontrast zwischen zwei unterschiedlich gestalteten Oberflächen (vgl. DIN 32984 Pkt. 4.3.3.1)

Visuell kontrastierend

Gem. DIN 18040 Teil 3 Pkt. 3.9
Als visuell kontrastierend wird ein Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,4 und einem Refle-xionsgrad von ≥ 0,5 der helleren Fläche bezeichnet.

Visuell stark kontrastierend

Gem. DIN 18040 Teil 3 Pkt. 3.10
Als visuell stark kontrastierend wird mit einem Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,7 und einem Reflexionsgrad von ≥ 0,5 der helleren Fläche bezeichnet.

W

X

Y

Z

Zwei-Sinne-Prinzip

Gem. DIN 18040 Teil 1/Teil 2 Pkt. 3.10
Das Zwei-Sinne-Prinzip beinhaltet, dass die Informationsübermittlung immer zeitgleich zweigleisig (z. B. taktile und akustische Information) zu erfolgen hat.