Bauen im Bestand: Türantrieb zulässig nachrüsten

Beschreibung: Untersucht werden sollte die Nachrüstmöglichkeit einer bestehenden Feuerschutztür mit einem Türantrieb oder ähnlichem, um eine Barrierefreiheit für die Nutzer zu erreichen. Es handelte sich um die Zugangstür einer physiotherapeutischen Praxis, die bisher nur manuell zu bedienen war.

Analyse und -bewertung

Um diese manuell betätigte Feuerschutztür barrierefrei auszurüsten, sollte ein so genannter Push-and-go-Antrieb installiert werden. Das ließ sich nicht bewerkstelligen.

Geplant war, die Tür mit einem so genannten Push-and-go-Antrieb auszustatten. Antriebe dieser Art sind von einigen Herstellern zu beziehen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie keinen elektrischen Türöffner benötigen. Ein elektrischer Türöffner kann an dafür nicht vorbereiteten Feuerschutztüren nachträglich nicht angebracht werden. Die Wirkungsweise des Push-and-go-Antriebs ist denkbar einfach. Bei einem Druck auf die Türklinke (Türflügel), wird der weitere Öffnungsvorgang motorisch fortgesetzt.

Ziel war, die Tür von beiden Seiten, also für den Zugang und auch für den Ausgang, motorisch unterstützt zu öffnen. Problematisch war hier die Öffnungsrichtung der Tür. Diese schlug in Fluchtrichtung, also nach außen, auf. Im Falle des eintretenden Patienten müsste sich die Tür zum Patienten hin öffnen.

Zur Sicherheit der Nutzer, aber auch entsprechend den Vorgaben der Maschinenrichtlinie, ist im Vorfeld eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Demzufolge ist der Öffnungs- und Schließbereich der Tür wegen der Nutzergruppe durch entsprechende Sensorik zu überwachen. Ein Anstoßen einer (behinderten) Person durch den motorisch angetriebenen Türflügel ist in diesem Fall nicht hinnehmbar.

Da der Nutzer die Tür jedoch „anziehen“ muss, um den Öffnungsvorgang einzuleiten, steht er somit direkt im Erfassungsbereich der Sensorik zur Überwachung des Öffnungsbereiches. Der Antrieb darf in diesem Fall nicht ansprechen – er ist nutzlos.

Die Tür ist als zweiflügelige Rohrrahmentür ausgeführt und mittig in die Leibung der Wandöffnung gesetzt. Sie ist mit einem Fallen-/Riegelschloss mit nach oben wirkender Zusatzfalle ausgestattet. Der Türschließer ist als Gleitschienenschließer mit integrierter Schließfolgereglung ausgeführt. Ein elektrischer Türöffner ist nicht vorhanden. Pro Flügel sind zwei zweiteilige Bänder montiert. Auf der Bandseite beträgt die zur Verfügung stehende Rahmenbreite etwa 45 Millimeter, auf der Bandgegenseite etwa neunzig Millimeter.

Vermeidung und -beseitigung

Die lieferbaren Antriebe erfordern durchweg einen Platzbedarf von mehr als hundert Millimetern, der an der Tür nicht vorhanden war.

Die lieferbaren Antriebe erfordern durchweg einen Platzbedarf von mehr als hundert Millimeter, in einigen Fällen sogar deutlich darüber. Eine bauaufsichtliche Genehmigung zur nachträglichen Montage eines elektrischen Türöffners wäre unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da nur eine vollautomatische Türöffnung die sichere Nutzung ermöglicht. Für einen sicheren Betrieb der Türanlage mit Antrieb muss der Öffnungsbereich der Türflügel frei bleiben, das heißt der Eintretende muss den Öffnungsimpuls außerhalb des überwachten Öffnungsbereiches auslösen, etwa durch einen Taster mit der Aufschrift „Tür öffnen“. Deshalb wäre nur eine vollautomatische Lösung, keine Push-and-go-Variante möglich. Wegen des geringen Platzbedarfs kann der Türantrieb jedoch nicht zulassungskonform montiert werden. Problematisch ist weiterhin, dass der Verwendbarkeitsnachweis der Tür dreiteilige Bänder vorschreibt. Je nach Türantrieb können dann auch Anschweißbänder vorgegeben werden.

Auf Grund des geringen Platzbedarfs und des abweichenden Bandtyps konnte nur ein Freilauf-Türschließer empfohlen werden, da dieser die Öffnungskräfte minimiert. Die nachträgliche Montage eines dritten Bandes oder Austausch der Bänder vor Ort konnte nicht empfohlen werden, da ein zwängungsfreies Fluchten der Drehachsen der Bänder vor Ort nicht zu erreichen ist.

Das sollten Sie beachten

  • Welche Einbauverhältnisse liegen vor?
  • Wie groß sind die Randabstände?
  • Wie ist die Nutzung der Tür?
  • Wie viel Platz ist neben dem Öffnungs-/Schließbereich der Tür vorhanden?
  • Sind elektrischer Türöffner vorhanden?
  • Sind geeignete Bänder vorhanden?
  • Ist die lichte Durchgangsbreite eines Flügels ausreichend oder müssen beide Flügel automatisiert werden?
  • Welche Sensorik ist zu verwenden, gibt es Vorgaben infolge möglicher elektromagnetischer Unverträglichkeiten mit Geräten des Betreibers?

Quelle: Schäden im Metallbau, Band 2